Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Stadt Nordhausen, Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle
Straße, Hausnummer: Markt 1
Postleitzahl (PLZ): 99734
Ort: Nordhausen
Telefon: +49 3631 696497
E-Mail: vergabestelle@nordhausen.de
Internet-Adresse: http://www.nordhausen.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
freiberufliche Leistung - Verg.-Nr.: 37/61/2021
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
25.02.2021 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.04.2021
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=373274
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=373274
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
25.02.2021 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Freiraumplanerische und verkehrliche Gestaltung des Stadtloops im Stadtteilzentrum sowie des Bereichs Stadteingang in Nordhausen-Nord:
Rahmenbedingungen und Planungsziel:
Die Stadt Nordhausen beabsichtigt im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA) Thüringen die freiraumplanerische und verkehrliche Gestaltung des Stadtloops im Stadtteilzentrum sowie des angrenzenden Bereichs Stadteingang in Nordhausen-Nord zu beauftragen. Gesucht wird dafür ein*e gestalterisch innovativ denkende*r Planer*in oder ein Planungsteam mit Expertise im Bereich Freiraum- und Verkehrsplanung sowie kommunikativen Stärken im Umgang mit unterschiedlichen Anlieger*innen, Grundstückseigentümer*innen und Bürger*innen.
Abgeleitet aus dem aktuellen Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Nordhausen (ISEK 2030, BV/0335/2015) hat die Stadt für das Stadtumbaugebiet Nordhausen-Nord in Kooperation mit der IBA Thüringen einen Rahmenplan erarbeiten lassen (BV/1198/2018). Dieser stellt einen Orientierungsrahmen für alle privat und kommunal Handelnden dar und formuliert die Entwicklungsziele für den Stadtteil.
Eine Leitidee des Rahmenplans ist die stärkere Herausarbeitung des Stadtteilzentrums. Dies soll sowohl baulich als auch durch eine fußläufige Wegebeziehung erreicht werden. Die umlaufende barrierearme bis -freie Wegeverbindung mit wiederkehrenden Gestaltungsmerkmalen wird im Rahmenplan >Stadtloop< genannt. Im aktuell fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist dieser Bereich als schützenswerter zentraler Versorgungsbereich (Nahversorgungszentrum) ausgewiesen.
Die Stadt Nordhausen ist mit verschiedenen Vorhaben ein Kandidat der IBA Thüringen. Eines der Vorhaben ist der in Kooperation mit der IBA Thüringen verfasste Rahmenplan Nordhausen-Nord. Dieser wurde mit der Zielstellung erarbeitet, übertragbare Lösungsansätze für eine klimagerechte Sanierung und Gestaltung von Plattenbauquartieren zu finden. Bezogen auf den Freiraum werden neue und vorbildliche Standards zur ressourcenbewussten Gestaltung der öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiräume gesucht, die den Bewohner*innen und Zuziehenden Möglichkeiten der gemeinschaftlichen und individuellen Aneignung bieten. Im Kontext der IBA sollen die Vorhaben aus dem Rahmenplan einen Beitrag zum nationalen und internationalen Diskurs von Klimaschutz und Klimaanpassung auf Quartiersebene darstellen. Die beispielhafte Umgestaltung eines Plattenbauquartiers zu einem Multitalent wird an dem Wohnhof Carl-von-Ossietzky-Straße derzeit erprobt. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH hat für dieses Vorhaben bereits den IBA-Projektstatus erhalten. Mit der Umsetzung weiterer Vorhaben aus dem Rahmenplan soll auch für diese der IBA-Projektstatus erlangt werden. Daher begleitet die IBA Thüringen die Planungen für den öffentlichen Raum in Nordhausen-Nord und bringt sich mit den IBA-Qualitätskriterien ein. Ziel ist, dass der Stadtloop in Nordhausen-Nord im Expositionsjahr 2023 der IBA Thüringen als Projekt (abgeschlossene Planung und/oder in Realisierung befindlich) präsentiert werden kann.
Der Stadtteil Nordhausen-Nord ist in den 70er und 80er Jahren in industrieller Plattenbauweise errichtet worden. Bei einem Großteil des Wohnungsbestandes handelt es sich um die Wohnbauserie 70 (WBS 70). Entsprechend der industriellen Bauweise sind die Frei- und Straßenräume sehr groß(zügig). Durch die räumliche Weite ist das Stadtteilzentrum als solches mit seinen Handels- und Dienstleistungseinrichtungen schlecht wahrnehmbar und erlebbar. Die Wegebeziehungen stammen aus den Jahren der Bauzeit und bedürfen sowohl in der Wegeführung als auch im Belag einer Erneuerung. Die Dr.-Robert-Koch-Straße und die Stolberger Straße sind zentrale Verbindungsstraßen und die Straßenbahn bindet das Quartier Nord über zwei Haltestellen an die Innenstadt an. Diese Verkehrserschließung soll grundsätzlich beibehalten werden und die Eingriffe durch die Gestaltung des Loops auf den notwendigen Umfang reduziert werden.
Die verkehrliche Zielstellung im Rahmenplan >Klimagerechte Quartiersentwicklung Nordhausen-Nord< ist, den motorisierten Individualverkehr und den ruhenden Verkehr aus den Quartieren weitestgehend herauszunehmen und für den ruhenden Verkehr Quartiersgaragen an drei Standorten im Quartier anzubieten. Außerdem soll in den Wohnhöfen jeweils eine Mobilitätsecke eingerichtet werden, in der für die Bewohner Fahrzeuge zum Teilen zu Verfügung stehen. Insbesondere dem Fußgängerverkehr soll im Bereich des Stadtteilzentrums Vorrang eingeräumt werden, der sich durch eine entsprechende Gestaltung des öffentlichen Raumes mit Aufenthaltsflächen wiederspiegelt. Die >Umprogrammierung< des Straßenraumes soll die Veränderung im Mobilitätsverhalten der Quartiersbewohner unterstützen, denn die Gestaltung des öffentlichen Raumes bestimmt maßgeblich, wie dieser Raum genutzt wird. Der öffentliche Raum im Stadtteilzentrum soll zum Verweilen und Flanieren einladen und nicht durch den Individualverkehr dominiert werden. Lediglich die für den Einzelhandel notwendigen Kurzzeitstellplätze sind im Bereich des Stadtloops an geeigneten Standorten vorzusehen. Außerdem gilt es Lieferzonen und Feuerwehrzufahrten / -anleiterflächen zu berücksichtigen.
Die näheren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rahmenbedingungen und Planungsziel:
Die Stadt Nordhausen beabsichtigt im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA) Thüringen die freiraumplanerische und verkehrliche Gestaltung des Stadtloops im Stadtteilzentrum sowie des angrenzenden Bereichs Stadteingang in Nordhausen-Nord zu beauftragen. Gesucht wird dafür ein*e gestalterisch innovativ denkende*r Planer*in oder ein Planungsteam mit Expertise im Bereich Freiraum- und Verkehrsplanung sowie kommunikativen Stärken im Umgang mit unterschiedlichen Anlieger*innen, Grundstückseigentümer*innen und Bürger*innen.
Abgeleitet aus dem aktuellen Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Nordhausen (ISEK 2030, BV/0335/2015) hat die Stadt für das Stadtumbaugebiet Nordhausen-Nord in Kooperation mit der IBA Thüringen einen Rahmenplan erarbeiten lassen (BV/1198/2018). Dieser stellt einen Orientierungsrahmen für alle privat und kommunal Handelnden dar und formuliert die Entwicklungsziele für den Stadtteil.
Eine Leitidee des Rahmenplans ist die stärkere Herausarbeitung des Stadtteilzentrums. Dies soll sowohl baulich als auch durch eine fußläufige Wegebeziehung erreicht werden. Die umlaufende barrierearme bis -freie Wegeverbindung mit wiederkehrenden Gestaltungsmerkmalen wird im Rahmenplan >Stadtloop< genannt. Im aktuell fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist dieser Bereich als schützenswerter zentraler Versorgungsbereich (Nahversorgungszentrum) ausgewiesen.
Die Stadt Nordhausen ist mit verschiedenen Vorhaben ein Kandidat der IBA Thüringen. Eines der Vorhaben ist der in Kooperation mit der IBA Thüringen verfasste Rahmenplan Nordhausen-Nord. Dieser wurde mit der Zielstellung erarbeitet, übertragbare Lösungsansätze für eine klimagerechte Sanierung und Gestaltung von Plattenbauquartieren zu finden. Bezogen auf den Freiraum werden neue und vorbildliche Standards zur ressourcenbewussten Gestaltung der öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiräume gesucht, die den Bewohner*innen und Zuziehenden Möglichkeiten der gemeinschaftlichen und individuellen Aneignung bieten. Im Kontext der IBA sollen die Vorhaben aus dem Rahmenplan einen Beitrag zum nationalen und internationalen Diskurs von Klimaschutz und Klimaanpassung auf Quartiersebene darstellen. Die beispielhafte Umgestaltung eines Plattenbauquartiers zu einem Multitalent wird an dem Wohnhof Carl-von-Ossietzky-Straße derzeit erprobt. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH hat für dieses Vorhaben bereits den IBA-Projektstatus erhalten. Mit der Umsetzung weiterer Vorhaben aus dem Rahmenplan soll auch für diese der IBA-Projektstatus erlangt werden. Daher begleitet die IBA Thüringen die Planungen für den öffentlichen Raum in Nordhausen-Nord und bringt sich mit den IBA-Qualitätskriterien ein. Ziel ist, dass der Stadtloop in Nordhausen-Nord im Expositionsjahr 2023 der IBA Thüringen als Projekt (abgeschlossene Planung und/oder in Realisierung befindlich) präsentiert werden kann.
Der Stadtteil Nordhausen-Nord ist in den 70er und 80er Jahren in industrieller Plattenbauweise errichtet worden. Bei einem Großteil des Wohnungsbestandes handelt es sich um die Wohnbauserie 70 (WBS 70). Entsprechend der industriellen Bauweise sind die Frei- und Straßenräume sehr groß(zügig). Durch die räumliche Weite ist das Stadtteilzentrum als solches mit seinen Handels- und Dienstleistungseinrichtungen schlecht wahrnehmbar und erlebbar. Die Wegebeziehungen stammen aus den Jahren der Bauzeit und bedürfen sowohl in der Wegeführung als auch im Belag einer Erneuerung. Die Dr.-Robert-Koch-Straße und die Stolberger Straße sind zentrale Verbindungsstraßen und die Straßenbahn bindet das Quartier Nord über zwei Haltestellen an die Innenstadt an. Diese Verkehrserschließung soll grundsätzlich beibehalten werden und die Eingriffe durch die Gestaltung des Loops auf den notwendigen Umfang reduziert werden.
Die verkehrliche Zielstellung im Rahmenplan >Klimagerechte Quartiersentwicklung Nordhausen-Nord< ist, den motorisierten Individualverkehr und den ruhenden Verkehr aus den Quartieren weitestgehend herauszunehmen und für den ruhenden Verkehr Quartiersgaragen an drei Standorten im Quartier anzubieten. Außerdem soll in den Wohnhöfen jeweils eine Mobilitätsecke eingerichtet werden, in der für die Bewohner Fahrzeuge zum Teilen zu Verfügung stehen. Insbesondere dem Fußgängerverkehr soll im Bereich des Stadtteilzentrums Vorrang eingeräumt werden, der sich durch eine entsprechende Gestaltung des öffentlichen Raumes mit Aufenthaltsflächen wiederspiegelt. Die >Umprogrammierung< des Straßenraumes soll die Veränderung im Mobilitätsverhalten der Quartiersbewohner unterstützen, denn die Gestaltung des öffentlichen Raumes bestimmt maßgeblich, wie dieser Raum genutzt wird. Der öffentliche Raum im Stadtteilzentrum soll zum Verweilen und Flanieren einladen und nicht durch den Individualverkehr dominiert werden. Lediglich die für den Einzelhandel notwendigen Kurzzeitstellplätze sind im Bereich des Stadtloops an geeigneten Standorten vorzusehen. Außerdem gilt es Lieferzonen und Feuerwehrzufahrten / -anleiterflächen zu berücksichtigen.
Die näheren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
b)
CPV-Codes
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
99734 Nordhausen-Nord
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ausführungsfristen: Für den östlichen Teilbereich - ab Kreisel Stolberger Str. bis zum Stadtausgang Richtung Petersdorf - ist in Vorbereitung eines Fördermittelantrages die LP 3 bis spätestens Oktober 2021 fertigzustellen. Die Leistungen ab LP 4 sind voraussichtlich ab 01.01.2022 zu erbringen. Die Bauphase ist für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen. Für den Bereich Stadtloop ist die LP 3 bis Ende 2021 zu erstellen. Die Leistungen ab LP 4 sind voraussichtlich ab 01.03.2022 zu erbringen. Die Bauphase ist abschnittsweise in den Jahren 2022 bis 2024 geplant. Die Bürgerbeteiligung ist - mit Blick auf die aktuelle Pandemie - möglichst im Sommer bzw. Anfang Herbst durchzuführen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
HOAI, Siehe Leistungsbeschreibung
HOAI, Siehe Leistungsbeschreibung
11.
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Honorarangebot entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung
2. Angebotsaufforderung Deckblatt - entsprechendes Muster liegt den Vergabeunterlagen bei
3. Erklärung DSGVO - entsprechendes Muster liegt den Vergabeunterlagen bei
4. Nachweis Mitgliedschaft in der Architekten- bzw. Ingenieurkammer
5. Referenzen:
Die fachliche Kompetenz ist nachzuweisen durch nachstehende Referenzen je Kompetenz mit aussagekräftigen Dokumenten -in Kurzform als Zusammenfassung- zum erbrachten Leistungsbild, der Leistung des bewerbenden Büros, den Bruttogesamtkosten sowie Vorstellung des verantwortlichen Teams mit Angaben zur fachlichen Qualifikation. Für jede Referenz ist ein Kontakt des jeweiligen Auftraggebers anzugeben. Auf eine Referenz kann mehrfach verwiesen werden, wenn diese mehrere Kompetenzen erfüllt. Können die geforderten Eignungsnachweise nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
R1. Gestaltung von innerstädtischen Freianlagen - Wegen, Plätzen und Freiflächen
Einzureichen sind zwei Referenzen der letzten 5 Jahre von innerstädtischen Freianlagen und Wegen und Plätzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- realisiert oder in Realisierung befindlich
- Leistungen gemäß HOAI § 39
- mind. Leistungsphase 2 bis 6
- mind. Honorarzone III gemäß HOAI § 40
R2. Referenzen von innerstädtischen Verkehrsanlagen mit Fuß- und Radwegen
Einzureichen sind zwei Referenzen der letzten 5 Jahre von innerstädtischen Verkehrsanlagen mit barrierefreien Fuß- und Radwegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- realisiert oder in Realisierung befindlich
- Leistungen gemäß HOAI § 47
- mind. Leistungsphase 2 bis 6
- mind. Honorarzone III gemäß HOAI § 40
R3. Referenzen von Beteiligungsverfahren - Anlieger*innen, Bürger*innen
Einzureichen sind zwei Referenzen der letzten 5 Jahre von beispielhafter Beteiligung der Anlieger*innen und Bürger*innen an dem Planungsprozess
- Beteiligungsverfahren mit mind. 20 Teilnehmer*innen
Es wird ein Nachweis zu zwei unterschiedlichen Beteiligungsformaten erbeten; z. B. gemeinsame Ortsbegehung, offenes Büro, besondere Moderationsformen…
6. Soweit erforderlich, sind mit dem Angebot bzw. teilweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Erklärung zu Unter- bzw. Nachauftragnehmern - entsprechende Muster liegen den Vergabeunterlagen bei
- Bietergemeinschaftserklärung - entsprechende Muster liegen den Vergabeunterlagen bei
Hinweise:
Bei Arbeitsgemeinschaften ist mit dem Angebot eine Erklärung zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft mit einzureichen, aus der die Form der Zusammenarbeit deutlich wird. Soweit der/die Bieter*in beabsichtigt, Teile der Leistungen durch Unterauftragnehmer*innen erbringen zu lassen, ist der Umfang dieser Leistungen und, soweit bereits bekannt, der/die Unterauftragnehmer*innen anzugeben.
Die Erklärung DSGVO ist von sämtlichen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Im Falle der Beschäftigung von Nachunternehmern wird die Erklärung DSGVO von den Nachunternehmern nicht verlangt.
1. Honorarangebot entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung
2. Angebotsaufforderung Deckblatt - entsprechendes Muster liegt den Vergabeunterlagen bei
3. Erklärung DSGVO - entsprechendes Muster liegt den Vergabeunterlagen bei
4. Nachweis Mitgliedschaft in der Architekten- bzw. Ingenieurkammer
5. Referenzen:
Die fachliche Kompetenz ist nachzuweisen durch nachstehende Referenzen je Kompetenz mit aussagekräftigen Dokumenten -in Kurzform als Zusammenfassung- zum erbrachten Leistungsbild, der Leistung des bewerbenden Büros, den Bruttogesamtkosten sowie Vorstellung des verantwortlichen Teams mit Angaben zur fachlichen Qualifikation. Für jede Referenz ist ein Kontakt des jeweiligen Auftraggebers anzugeben. Auf eine Referenz kann mehrfach verwiesen werden, wenn diese mehrere Kompetenzen erfüllt. Können die geforderten Eignungsnachweise nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
R1. Gestaltung von innerstädtischen Freianlagen - Wegen, Plätzen und Freiflächen
Einzureichen sind zwei Referenzen der letzten 5 Jahre von innerstädtischen Freianlagen und Wegen und Plätzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- realisiert oder in Realisierung befindlich
- Leistungen gemäß HOAI § 39
- mind. Leistungsphase 2 bis 6
- mind. Honorarzone III gemäß HOAI § 40
R2. Referenzen von innerstädtischen Verkehrsanlagen mit Fuß- und Radwegen
Einzureichen sind zwei Referenzen der letzten 5 Jahre von innerstädtischen Verkehrsanlagen mit barrierefreien Fuß- und Radwegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- realisiert oder in Realisierung befindlich
- Leistungen gemäß HOAI § 47
- mind. Leistungsphase 2 bis 6
- mind. Honorarzone III gemäß HOAI § 40
R3. Referenzen von Beteiligungsverfahren - Anlieger*innen, Bürger*innen
Einzureichen sind zwei Referenzen der letzten 5 Jahre von beispielhafter Beteiligung der Anlieger*innen und Bürger*innen an dem Planungsprozess
- Beteiligungsverfahren mit mind. 20 Teilnehmer*innen
Es wird ein Nachweis zu zwei unterschiedlichen Beteiligungsformaten erbeten; z. B. gemeinsame Ortsbegehung, offenes Büro, besondere Moderationsformen…
6. Soweit erforderlich, sind mit dem Angebot bzw. teilweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Erklärung zu Unter- bzw. Nachauftragnehmern - entsprechende Muster liegen den Vergabeunterlagen bei
- Bietergemeinschaftserklärung - entsprechende Muster liegen den Vergabeunterlagen bei
Hinweise:
Bei Arbeitsgemeinschaften ist mit dem Angebot eine Erklärung zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft mit einzureichen, aus der die Form der Zusammenarbeit deutlich wird. Soweit der/die Bieter*in beabsichtigt, Teile der Leistungen durch Unterauftragnehmer*innen erbringen zu lassen, ist der Umfang dieser Leistungen und, soweit bereits bekannt, der/die Unterauftragnehmer*innen anzugeben.
Die Erklärung DSGVO ist von sämtlichen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Im Falle der Beschäftigung von Nachunternehmern wird die Erklärung DSGVO von den Nachunternehmern nicht verlangt.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Der Zuschlag erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix. Nach Prüfung der Eignung/fachlichen Kompetenzen erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter i.V.m. folgenden Zuschlagskriterien:
Z1) Herangehensweise und Beteiligungsansatz: 20%
Z2) Darlegung der Gestaltungsgrundzüge und des Nachhaltigkeitsansatzes: 20%
Z3) Innovation der angebotenen Leistung: 20%
Z4) Qualifikation der Projektmitarbeitenden: 20%
Z5) Preis: 20%
Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Es ist beabsichtigt, mit maximal drei Bewerbern (ggf. per Videokonferenz) Auswahlgespräche zu führen.
Z1) Herangehensweise und Beteiligungsansatz: 20%
Z2) Darlegung der Gestaltungsgrundzüge und des Nachhaltigkeitsansatzes: 20%
Z3) Innovation der angebotenen Leistung: 20%
Z4) Qualifikation der Projektmitarbeitenden: 20%
Z5) Preis: 20%
Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Es ist beabsichtigt, mit maximal drei Bewerbern (ggf. per Videokonferenz) Auswahlgespräche zu führen.
14.
Sonstige Angaben
1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren/behauptete
Vergabeverstöße:
Landratsamt Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
2. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf anderem Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
3. Es ist beabsichtigt, mit maximal drei Bewerbern (ggf. per Videokonferenz) Auswahlgespräche zu führen.
Vergabeverstöße:
Landratsamt Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
2. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf anderem Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
3. Es ist beabsichtigt, mit maximal drei Bewerbern (ggf. per Videokonferenz) Auswahlgespräche zu führen.
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