Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fähigkeitslücke Mehrzweckkampfboote beschafft werden. Diese Boote werden für amphibische, militärische Evakuierungs-, Eskort-, Patrouillen- sowie für Harbour- Protection-Operationen benötigt. Darüber hinaus werden Pallungen für Lagerung und Transport, Ersatzteile, Dokumentation und Ausbildungslehrgänge beschafft.
Aufgrund der Dringlichkeit der Beschaffung sollen die zu beschaffenden Boote "off-the-shelf" beschafft werden und schon in einer anderen Marine - im Idealfall in einer Marine eines Mitglieds- oder Partnerstaats der NATO - eingeführt sein.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https:// www.evergabe-online.info bereit.
Der Bewerber muss die Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift angeben sowie einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner mit E-Mail und Telefonnummer.
Sofern der Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, ist die durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete/elektronisch signierte Erklärung zur Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, Formular BAAINBw-B-V 047 vorzulegen.
2.
Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug (nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Bewerbungsfrist) des Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern vorlegen.
Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
3.
Der Bewerber muss die unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB durch Formular BAAINBw B-V 034 vorlegen.
4.
Der Bewerber muss die unterzeichnete Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen, Formular BAAINBw-B-V-031 vorlegen.
5.
Der Bewerber muss die unterzeichnete Eigenerklärung betreffend die Geschäftsbeziehung des Bewerbers nach Russland
6.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Gewerbezentralregisterauszug oder soweit vorhanden eines vergleichbaren nationalen Registers über den Bewerber einzuholen, soweit er dies für erforderlich hält.
Ergänzende Hinweise:
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen, dabei genügt eine einfache Übersetzung. Es werden Kopien akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln über die inhaltliche Richtigkeit von Unterlagen beglaubigte Übersetzungen und/oder Originale anzufordern.
Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich "schnelle Boote 10 - 24 m" für die letzten drei Geschäftsjahre.
2.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn sein Gesamtumsatz über die letzten drei Geschäftsjahre gemittelt mindestens 5 Mio. EUR betragen hat.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die betrachteten Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kumuliert den geforderten Mindestumsatz ergeben.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er für den Bereich seiner Fertigung einen Nachweis über die Zertifizierung gem. ISO 9001:2015 oder gleichwertig beibringt.
Im Falle des Nachweises mittels gleichwertiger Zertifizierung muss der Bewerber die Gleichwertigkeit darlegen.
Besteht eine entsprechende Zertifizierung nicht, muss der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag formlos die Bereitschaft zur Zertifizierung seiner Fertigung gem. ISO 9001:2015 oder gleichwertig erklären.
Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Anwendung der NATO-Qualitätssicherungsanforderungen AQAP 2110, AQAP 2210 u. AQAP 2105 in den jeweils aktuellen Versionen für die Dauer der Vertragslaufzeit erklären.
Der Bewerber hat eine/n Qualitätsmanager/in über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einzusetzen. Der Austausch des QM-Managers kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Dies ist im Eintrittsfall unverzüglich umzusetzen, sodass der Posten des/der Qualitätsmanager/in ohne Unterbrechung besetzt ist (AQAP 2110 Pkt. 5.4.2 Kommunikation mit dem Kunden).
2.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er für gemäß dieser Auftragsbekanntmachung zu beschaffenden Leistungen Referenzen nachweisen kann.
Dazu legt der Bewerber vor:
a.
Erklärung und Nachweis über ein in Stückzahl, Kosten und Einsatzzweck vergleichbares Bootsprojekt (schnelles Kampfboot in militärischer Nutzung) für NATO-Staaten oder NATO-Partnerstaaten aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit in den letzten fünf Jahren. Dabei müssen im Rahmen dieses Bootsprojektes mindestens zwei Boote dieses Typs gebaut worden sein. Die Vergleichbarkeit und der Bereich der Verteidigung und Sicherheit muss erkennbar dargestellt werden.
b.
Erklärung und Nachweis über die Erstellung einer Dokumentation nach ASD S1000D und ASD S2000M für ein vergleichbar komplexes Projekt für öffentliche Auftraggeber aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit in den Jahren seit 2020. Die vergleichbare Komplexität muss erkennbar dargestellt werden. Auf die oben genannte Möglichkeit, sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen zu bedienen, wird ausdrücklich hingewiesen.
c.
Pro Referenz sind außerdem anzugeben:
- Aufgabe des Bewerbers im Projekt,
- Leistungszeitraum,
- ungefährer Auftragswert,
- Nachweis, dass das Produkt nach lit a. Auftragsgemäß geliefert wurde.
d.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die kumulierten Nachweise der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für das Vorliegen der Eignung ausreichen.
3.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag zusichert, bis mindestens zum Zeitpunkt der Lieferung des ersten Bootes eine vollumfängliche Ersatzteilversorgung für die gemäß dieser Auftragsbekanntmachung zu beschaffenden Leistungen auf Anforderung durch den Auftraggeber bereitstellen zu können.
4.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er nachweist, über mindestens eine Person zu verfügen, die eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Leitung der Fertigung von schnellen Booten in der Größe von 10 bis 24 Metern aufweisen kann. Der Nachweis kann dabei durch Darstellung der Qualifikation und der beruflichen Erfahrung der Person erfolgen.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber ist im Rahmen dieser Erklärung ausdrücklich nicht erwünscht.
5.
Sprachqualifikation
a.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag formlos erklärt, über Schlüsselpersonal zu verfügen, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift hinreichend mächtig ist, um im Vergabeverfahren sowie im Rahmen der Auftragsausführung mit dem Auftraggeber kommunizieren zu können.
b.
Schlüsselperson ist, wer als Bevollmächtigter im Vergabeverfahren Erklärungen für das Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber abgibt und von diesem entgegennimmt. Schlüsselpersonal ist auch, wer in leitender Funktion im Falle einer Auftragserteilung als Projekt- und/oder Fertigungsleiter die Auftragsdurchführung überwacht und koordiniert.
c.
Schlüsselpersonal ist dann der deutschen Sprache hinreichend mächtig, wenn es mindestens über eine Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzahmen (GER) oder gleichwertig verfügt.
d.
Die Sprachqualifikation wird voraussichtlich im Rahmen des Vergabeverfahrens nachzuweisen sein.
6.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag formlos erklärt, dass er für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers das Verschlüsselungsprogramm GnuPG VS-Desktop nutzen wird.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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