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Ausschreibungsdetails

Siedlungsgrundschule - Sanierung der Sanitärräume und Errichtung von Umkleideräumen - Elektroarbeiten

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16.04.2024

14.05.2024 08:45

14.05.2024 08:45

2024-09-SGS-EL

Sachsen-Anhalt: Bad Dürrenberg

16.04.2024 14:39

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Solestadt Bad Dürrenberg
Straße, Hausnummer: Hauptstraße 27
Postleitzahl (PLZ): 06231
Ort: Bad Dürrenberg
Telefon: +49 3462 9987021

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 2024-09-SGS-EL

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Siedlungsgrundschule
Richard-Wagner-Straße 2a
06231 Bad Dürrenberg

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Grobmassen Elektroarbeiten
* 1 Stck Wandler- und Messchrank
* 1 Stck Kabelanschlusskasten
* 1 Stck Wandaufbauschrank
* 80 m Kabelverlegung 3x1,5mm²
* 50 m Kabelverlegung 3x2,5mm²
* 60 m Kabelverlegung 5x6mm²
* 10 m Installationskanal
* 11 m Feuerwiderstandsfähiger Leitungsführungskanal
* Demontagearbeiten (u.a. 11 Stück Leuchten, Lautsprecher, Uhr, RM..., 30 m Kabel
* Ergänzungen BMA (u.a. 6 Stück RM, 20 m Installationskabel I-Y(St)Y 2x2x0,8m)
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ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Das Grundstück der Siedlungsgrundschule Bad Dürrenberg befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Dürrenberg. Seine umgebende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung und kleineren Gewerbeeinrichtungen.
Bei dem Schulgebäude der Siedlungsgrundschule Bad Dürrenberg handelt es sich um einen Bau aus dem Jahr 1993/94. Im Nebengebäude ist der Hort untergebracht.
Die Ausstattungsmerkmale entsprechen einem typischen Neubau der 90er Jahre. Die Materialien und Oberflächen sind gepflegt, weißen jedoch den Zustand des regelmäßigen Gebrauchs auf, wie z.B. bei den Innentüren und Fliesen.
Es ist davon auszugehen, dass der Schulstandort langfristig erhalten bleibt.
Das Schulgebäude verfügt über einen Mehrzweckraum mit angeschlossenem Geräteraum, der auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird.
Separate Umkleide- und Waschmöglichkeiten bestehen jedoch nicht.
Ziel ist es durch den Umbau eines Klassenraumes zwei separate Garderoben für Jungen und Mädchen zu schaffen. Weiterhin sollen in den Sanitäranlagen des Erdgeschosses, die sich in unmittelbarer Umgebung zu diesem Klassenraum befinden, jeweils eine neue Dusche inkl. Kabine anstatt einer WC-Einheit errichtet werden. Im Bereich des Jungen-WC sollen zusätzlich zwei der vier Urinale entfallen und dafür wieder ein zweites WC zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin sollen die Fliesenbeläge entsprechend Begehungsprotokoll vom 04.03.2022 des Gesundheitsamtes erneuert werden.
Im Zusammenhang mit den Umbau und Sanierungsarbeiten soll weiterhin im Obergeschoss im Erste-Hilfe-Raum eine zweite Tür eingebaut werden, die den Fluchtweg in den angrenzenden Flur gewährleistet.
Die Umbau- und Sanierungsarbeiten sollen weitestgehend in den Sommerferien 2024 (25.06. - 03.08.2024) durchgeführt werden. Die Abbrucharbeiten sollen ab den 10.06.2024 beginnen.
Abbrucharbeiten die Lärm verursachen können nicht während der Unterrichtzeit ausgeführt werden.
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ÖRTLICHKEITEN
Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Ausarbeitung seines Angebotes in der betreffenden Örtlichkeit über Art und Umfang der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen zu informieren.
Nachtragsangebote die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten zurückzuführen sind, werden vom AG nicht anerkannt. Die Baustelleneinrichtung ist vom AN zu erbringen.
Die Örtlichkeiten zur Aufstellung der Baustelleneinrichtung ist mit dem AG abzustimmen. Anschlusskosten, Kosten für Verbrauch u.ä. werden nicht vergütet.
Bei Bedarf können Besichtigungstermine über die oben angegebene Vergabstelle abgestimmt werden.
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MINDESTANFORDERUNGEN FÜR NEBENANGEBOTE
1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen.
9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
24.06.2024
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
26.07.2024
Weitere Fristen
24.06. bis 12.07.2024 Rohinstallation
22.07. bis 26.07.2024 Feininstallation

j)
Nebenangebote

zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
14.05.2024 - 08:45 Uhr
Ablauf der Bindefrist
13.06.2024

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium ist der Preis
 
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote ist der Preis.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

s)
Öffnung der Angebote

14.05.2024 - 09:00 Uhr
Ort der Eröffnung
Solestadt Bad Dürrenberg, Hauptstraße 27, 06231 Bad Dürrenberg
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 14 VOB/A statt.
Es sind nur elektronisch eingereichte Angebote zugelassen, die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt, vgl. § 14 (1) Satz 1 VOB/A. Bieter und ihre Bevollmächtigten sind dabei nicht zugelassen.

t)
Geforderte Sicherheiten

Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
Weiterhin gelten folgende Abzugsregelungen von der Bruttoabrechnungssumme:
0,2 % für Baustrom
0,2 % für Bauwasser
0,2 % für Baustellen-WC

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
AUSSCHLUSSGRÜNDE
Es gelten rein nationale Ausschlussgründe:
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
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Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG).
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen:
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (z. B. Handelsregisterauszug),
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer Handwerkskarte),
3.
Gewerbeanmeldung
4.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens,
5.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
6.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
7.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
8.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
9.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugsteuer)
10.
Die Angabe von drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
11.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich, mit dem Angebot einzureichen:
1.
Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
2.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Formblatt 233 VHB Stand 2017, sofern zutreffend
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Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot sind abzugeben:
1.
Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 14.04.2022
---
Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, behält sich die Vergabestelle vor, zusätzlich folgende Erklärungen auf gesondertes Verlangen vom Bieter selbst und / oder seinen Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachzufordern:
1.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
2.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 14.04.2022
3.
der Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen, Mindestdeckungssumme 250.000 EUR
4.
die Urkalkulation
5.
die Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
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Mit dem Angebot vorzulegen sind außerdem vorzulegen:
1.
das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis /-programm
3.
die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Landkreis Saalekreis
Vergabenachprüfstelle
06217 Merseburg


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