Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 183331538
Telefax: +49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 03777/3622SNA104
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
03.04.2023 - 15:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.05.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=503188
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=503188
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
03.04.2023 - 15:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die zentrale Aufgabe, für die Aufklärung und den Schutz der Bevölkerung bezüglich Wirkungen und Risiken von Strahlung Sorge zu tragen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, stellt das BfS einerseits eine Vielzahl von Informationen im Internet und in Broschüren zur Verfügung und tritt andererseits direkt mit den Bürger*innen auf Informationsveranstaltungen in Kontakt. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Entwicklung eines „Toolkits“ für die Wirkungsanalyse samt zugehörigen quantitativen und qualitativen Evaluationsinstrumenten in dialogischen und partizipativen Informationsformaten zum Stromnetzausbau. „Wirkungsanalyse“ wird hierbei explizit verstanden als ein über konventionelle Post-Event-Surveys oder Befragungen zu analogem oder digitalem Text- und Bildmaterial hinausgehendes, wissenschaftlich anspruchsvolles Verfahren zur Ermöglichung eines differenzierten Feedback-Kanals hinsichtlich der angestrebten und kausal zurechenbaren Wirkungen der BfS-Risikokommunikation für den Themenbereich elektromagnetischer Felder (EMF). Den ersten Teil des Vorhabens bilden die Rekonstruktion einer Programmtheorie der EMF-Risikokommunikation, die Operationalisierung relevanter Zieldimensionen und die Bestimmung der Wirkungsgrößen (Input, Output, Prozess, Outcome, Impact). In einem zweiten Teil werden innerhalb eines iterativen Entwicklungsprozesses von Erprobung, Auswertung und Anpassung Evaluationen geplant und durchgeführt, die dem Unterschied von Präsenz- und Digitalformaten Rechnung tragen, den sozialen Kontext und die Presse- und Medienresonanz einbeziehen und schließlich auch die Konfliktdynamik berücksichtigen, die aus dem zivilen Widerstand gegen den technologischen Infrastrukturausbau und der staatlich-administrativen Position des BfS hierbei resultiert. Das zu entwickelnde systematische wirkungsanalytische Design folgt gemäß Selbstverständnis als wissenschaftsbasierter Evaluation einer Outcome-&-Impact-Orientierung.
c)
Ort der Leistungserbringung
Cottbus
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 18 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die mit dem Angebot nachzuweisenden Eignungsanforderungen lauten wie folgt:
Anforderungen und Nachweise der beruflich-technischen Leistungsfähigkeit:
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Anbieter Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellungen erforderlichen beruflichen Qualifikation (Sozialwissenschaften / Soziologie und / oder Medien- und Kommunikationswissenschaft und / oder Psychologie oder in verwandten Fächern) und der erforderlichen beruflichen Erfahrung (Projektleiter - mind. 5 Jahre, Bearbeiter*innen - mind. 2 Jahre) mit der Durchführung von Projekten einsetzen, was auch für den Datenschutz gilt.
Der Bieter hat die Fachkräfte zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt "Liste Fachkräfte" einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Der Bieter muss anhand von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen und/oder wissenschaftlichen Publikationen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ 3-fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten Projekten mit vergleichbarer methodischer Grundlage (Wirkungsanalyse, Evaluation von Wissenschafts- und / oder Risikokommunikation, qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung) und vergleichbaren Umfangs;
- Aufträgen, die nicht länger als 7 Jahre zurück liegen.
Eine wissenschaftliche Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
- Fachliche Expertise hinsichtlich vergleichbarer methodischer Grundlage (Wirkungsanalyse, Evaluation von Wissenschafts- und / oder Risikokommunikation, qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung) und vergleichbarem Umfang
Wenn sich die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und / oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und / oder Studien benennen.
Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen durch die Benennung mindestens eines Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen müssen auch bei den für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen vorhanden sein.
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o. g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3622SNA104_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung „3622SNA104_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel:
Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbstständigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o. g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
Anforderungen und Nachweise der beruflich-technischen Leistungsfähigkeit:
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Anbieter Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellungen erforderlichen beruflichen Qualifikation (Sozialwissenschaften / Soziologie und / oder Medien- und Kommunikationswissenschaft und / oder Psychologie oder in verwandten Fächern) und der erforderlichen beruflichen Erfahrung (Projektleiter - mind. 5 Jahre, Bearbeiter*innen - mind. 2 Jahre) mit der Durchführung von Projekten einsetzen, was auch für den Datenschutz gilt.
Der Bieter hat die Fachkräfte zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt "Liste Fachkräfte" einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Der Bieter muss anhand von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen und/oder wissenschaftlichen Publikationen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ 3-fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten Projekten mit vergleichbarer methodischer Grundlage (Wirkungsanalyse, Evaluation von Wissenschafts- und / oder Risikokommunikation, qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung) und vergleichbaren Umfangs;
- Aufträgen, die nicht länger als 7 Jahre zurück liegen.
Eine wissenschaftliche Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
- Fachliche Expertise hinsichtlich vergleichbarer methodischer Grundlage (Wirkungsanalyse, Evaluation von Wissenschafts- und / oder Risikokommunikation, qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung) und vergleichbarem Umfang
Wenn sich die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und / oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und / oder Studien benennen.
Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen durch die Benennung mindestens eines Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen müssen auch bei den für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen vorhanden sein.
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o. g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3622SNA104_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung „3622SNA104_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel:
Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbstständigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o. g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
bcdd3e62-a8a7-460d-bee4-af2097663790