Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS)
B 18.12 - 0874/19/VV : 1
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Lieferauftrag
Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS)
50.000.000,00
EUR Euro
Ja
nur ein Los
Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS)_Los 1
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit (35110000)
DEUTSCHLAND (DE)
Los 1:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen für den Katastrophenschutz;
Musterfahrzeug: 1 Stück
verbindliche Abnahmemenge: 60 Stück
variable Menge (unverbindlich): 121 Stück
Laufzeit in Monaten:48
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge wesentlich unterschritten wird.
ja
variable Menge (unverbindlich): 121 Stück
nein
Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS)_Los 2
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit (35110000)
DEUTSCHLAND (DE)
Los 2:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen für den Katastrophenschutz;
Musterfahrzeug: 1 Stück
verbindliche Abnahmemenge: 60 Stück
variable Menge (unverbindlich): 121 Stück
Laufzeit in Monaten:48
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge wesentlich unterschritten wird.
ja
variable Menge (unverbindlich): 121 Stück
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Folgende Anlagen sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen:
- "Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung" (falls zutreffend)
- "Unteraufträge" (falls zutreffend)
- "Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge" (falls zutreffend)
- "Eigenerklärung_Ausschlussgründe"
- "Unternehmensdaten"
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Belegen Sie einen über die letzten drei Wirtschaftsjahre gemittelten Jahresumsatz "für Feuerwehrfahrzeuge" oder vergleichbare Rettungsfahrzeuge in der Gewichtsklasse ab 7,5t zGG in Höhe von mind. 8 Mio €. Mind. ¼ dieses Umsatzes muss auf wasserführende Tanklöschfahrzeuge in der Gewichtsklasse ab 7,5t zGG entfallen. Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge leichterer Bauart nicht
als Nachweis anerkannt werden.
Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Weitere Nachweise
• Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Qualitätsmanagementsystem (wie z.B. ISO 9001) und ein Umweltmanagementsystem (wie z.B. Iso 14001) durch gültige Zertifikate oder weisen Sie nach, dass Sie gleichwertige normierte Systeme anwenden.
• Weisen Sie für den Anteil des Fahrgestells nach, dass Sie in der Lage sind, eventuelle Nachbesserungen aufgrund von Mängelansprüchen während der Gewährleistungszeit bundesweit leisten zu können. Weisen Sie einen Bestand von mind. 50 über die Bundesrepublik flächendeckend verteilten stationären Service- und Reparaturpartnern nach.
• Sollten Sie nicht selbst der Produzent des Fahrgestells sein, stellen Sie sicher, dass für die Vertragserfüllung ein nach Anzahl und Fachkunde gleichwertiges stationäres Service- und Reparaturpartnernetz zur Verfügung steht. Beschreiben sie diesbezüglich ausführlich Ihre vertraglichen Vereinbarungen mit dem Grundfahrzeugllieferanten oder den von Ihnen ausgewählten mind. 50 Service- und Reparaturpartnern.
Hinweis: Ein mobiler Reparaturservice wird nicht als gleichwertig zu den mind. 50 Service- und Reparaturpartnern anerkannt.
• Weisen Sie für den Anteil der Ausbauleistung nach, dass Sie in der Lage sind, mind. 15 Löschgruppenfahrzeuge je Monat zu liefern. Eine bloße Bestätigung reicht hierfür nicht aus. Beschreiben Sie hierzu Ihre Fertigungskapazitäten und Personalstruktur. Beachten Sie bei der Beschreibung der Personalstruktur , dass für den Aufbau der LF nur qualifiziertes Personal mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbaren internationalen Qualifikation in den Bereichen Metallverarbeitung oder Elektrotechnik akzeptiert wird. Benennen Sie die Anzahl des von Ihnen je Produktionsplatz eingesetzten qualifizierten Personals. Benennen Sie ebenso die Anzahl der parallelen Produktionsplätze
für dieses Projekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
15.09.2020
11:30
- Deutsch (DE)
29.01.2021
16.09.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
26.06.2020