Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=353815Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Heimat 2.0 Forschungsassistenz Phase II
10.05.07-20.12
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Ziel von „Heimat 2.0“ ist es, bundesweit in max. 13 ausgewählten Modellvorhaben bis 2023 den Einsatz digita-ler Technologien für die Sicherung der Daseinsvorsorge zu unterstützen, um einen Beitrag für die Erhöhung der Lebensqualität vor Ort bzw. in der Region zu leisten. Das kann zum Beispiel über die Implementierung digitaler Anwendungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pflege oder bei Dienstleistungen der öffentli-chen Verwaltung erfolgen. Die Modellvorhaben sollen auf andere Regionen übertragbar sein und so konzipiert sein, dass sie über den reinen Förderzeitraum hinaus zur Verfügung stehen.
Es soll nun eine Forschungsassistenz ausgeschrieben werden, die im Januar 2021 die Arbeit aufnimmt und insbesondere für die Begleitung und Betreuung der Heimat 2.0-Modellvorhaben zuständig sein wird.
Weitere Aufgaben sind der Ergebnistransfer für die (Fach-)Öffentlichkeit und die Zusammenarbeit mit der Be-gleitagentur. Die Beantwortung der Forschungsfragen soll fortlaufend erfolgen, die (Zwischen)-Ergebnisse sind insbesondere in den Zwischenberichten und dem Endbericht darzustellen.
441.176,47
EUR Euro
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
siehe Leistungsbeschreibung
Laufzeit in Monaten:36
siehe Leistungsbeschreibung
ja
siehe Leistungsbeschreibung
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum
Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu
unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular
zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Unternehmen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten mit einem Angebot
oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und
Unterlagen i.S.d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt
annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer
erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum
Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu
unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular
zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Unternehmen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten mit einem Angebot
oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und
Unterlagen i.S.d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt
annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer
erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
29.10.2020
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
29.10.2020
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
28.09.2020