Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Open-House-Vertrag über die Lieferung von Schutzausrüstung
333-2020-0110
Schutz- und Sicherheitskleidung (35113400)
Lieferauftrag
Diese Auftragsbekanntmachung betrifft einen Open-House-Vertrag. Gegenstand dieses Vertragssystems ist
der Abschluss von Lieferverträgen über Schutzausrüstung. Das Vertragssystem beginnt ab sofort zu laufen und endet mit Ablauf des 08.04.2020. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass spätester Liefertermin der 30.04.2020
innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Fiege Logistik Stiftung & Co. KG, Sülzenbrücker Str. 7 in 99192 Nesse-Apfelstädt, ist. Die üblichen Geschäftszeiten sind bei der Fiege Logistik Stiftung & Co. KG zu erfragen.
Das Vertragssystem umfasst die Produktgruppen FFP2 Masken, OP-Masken und Schutzkittel. Alle Lieferanten können den Beitritt zu dem Vertragssystem jederzeit während der gesamten Laufzeit des Vertragssystems beantragen, indem sie ein Angebot einreichen, das mindestens eine der genannten Produktgruppen umfasst. Zu jeder angebotenen Produktgruppe müssen mindestens 25.000 Stück angeboten werden. Siehe beigefügtes Dokument "Bekanntmachung".
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Nesse-Apfelstädt
Diese Auftragsbekanntmachung betrifft einen Open-House-Vertrag. Gegenstand dieses Vertragssystems ist
der Abschluss von Lieferverträgen (Lieferung frei Haus) über Schutzausrüstung. Das Vertragssystem beginnt ab sofort zu laufen und endet mit Ablauf des 08.04.2020. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass spätester Liefertermin der 30.04.2020
innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Fiege Logistik Stiftung & Co. KG, Sülzenbrücker Str. 7 in 99192 Nesse-Apfelstädt, ist. Die üblichen Geschäftszeiten sind bei der Fiege Logistik Stiftung & Co. KG zu erfragen. Das Vertragssystem umfasst die Produktgruppen FFP2 Masken, OP-Masken und Schutzkittel. Alle Lieferanten können den Beitritt zu dem Vertragssystem jederzeit während der gesamten Laufzeit des Vertragssystems beantragen, indem sie ein Angebot einreichen, das mindestens eine der genannten Produktgruppen umfasst. Zu jeder angebotenen Produktgruppe müssen mindestens 25.000 Stück angeboten werden.
Für alle Angebote gelten die gleichen Bedingungen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Insbesondere sind die vorgegebenen Preise zu akzeptieren. Die Anforderungen an die
einzelnen Produktgruppen und die jeweiligen Preise sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Die
Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Auftragsunterlagen, die bei der in Abschnitt I.3 (Kommunikation) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Adresse abrufbar sind.
Der Auftraggeber prüft die eingereichten Unterlagen (Angebotsformular und Vertrag). Der Beitritt zu dem
Vertragssystem bzw. der Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Lieferant erfolgt durch Zuschlagserteilung auf das Angebot. Ein Vertragsschluss erfolgt mit allen Lieferanten, welche die Vertragsbedingungen akzeptieren und dies durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten Angebotsformulars sowie eines vollständig
ausgefüllten Vertrages bestätigen.
Der Vertrag und das Angebotsformular sind Bestandteile der Auftragsunterlagen, die bei der in Abschnitt
I.1 (Name und Adressen) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Kontaktstelle anzufordern sind. Im
Angebotsformular sind die folgenden vorgesehenen Felder auszufüllen:
• Name und Anschrift des Lieferanten
• Ansprechpartner
• E-Mail-Adresse
• Telefon-Nr.
• Ort, Datum, Vor- und Zuname der die Erklärung abgebenden Person.
Im Vertrag sind die folgenden vorgesehenen Felder auszufüllen:
• Name und Anschrift des Lieferanten (Deckblatt)
• Menge der zu liefernden Produktgruppen (§ 1 Gegenstand des Vertrages) mindestens 25.000 Stück je
angebotener Produktgruppe; es müssen nicht alle Produktgruppen angeboten werden.
Der Lieferant ist bis zum 10.04.2020 an sein Angebot gebunden. Der Vertrag kommt wirksam zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten zustande, wenn der Auftraggeber innerhalb dieses Zeitraums das Angebot durch Zuschlagserteilung annimmt. Mit Zugang der Zuschlagserklärung beim Lieferanten ist der Zuschlag
wirksam erteilt (vgl. § 130 BGB). Die Zuschlagserklärung geht dem Lieferanten per E-Mail zu. Sind die oben genannten Voraussetzungen für den Vertragsschluss nicht erfüllt, wird das Angebot abgelehnt. Der Lieferant erhält über die Ablehnung seines Angebots per E-Mail eine Mitteilung. Dem Lieferanten steht es offen, während der Laufzeit des Vertrags ein neues Angebot einzureichen.
27.03.2020
08.04.2020
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Beschaffung von Schutzartikeln gegen den Corona-Virus
ja
08.04.2020
23:58
- Deutsch (DE)
20.04.2020
08.04.2020
23:58
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
03.04.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.