Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag "Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit" für das BSI
B 13.11 - 3623/18/VV : 1
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Dienstleistungen
Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (79416200)
Dienstleistungen von Verfassern (92312210)
Website-Gestaltung (72413000)
Datenverarbeitung (72310000)
Event-Organisation (79952000)
Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
DEUTSCHLAND (DE)
Beratung und Unterstützung des BSI bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
01.07.2019
30.06.2021
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Feststellung der Eignung sind die im Folgenden aufgeführten Erklärungen und Angaben vorzulegen. Sollten Unterlagen fehlen, so entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV über eine Nachforderung.
A 2.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Vordruck zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ("Eigenerklärung Ausschlussgründe") steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Er ist zu unterzeichnen und gescannt als PDF-Datei mit dem Angebot einzureichen.
A 3.2 Eigenerklärung zu Unternehmensdaten
Die Eigenerklärung zu Unternehmensdaten steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Bitte tragen Sie die für Sie zutreffenden Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein und fügen Sie die Eigenerklärung Ihrem Angebot bei.
Bitte achten Sie beim Eintragen der "Sonstigen Angaben zum Unternehmen" auf Seite 2 auf die korrekte Angabe Ihres Firmennamens. Sollten Sie eine Bietergemeinschaft bilden, wird die Eigenerklärung zu den Unternehmensdaten von jedem Mitglied Ihrer Bietergemeinschaft benötigt.
Die Angaben zu Unternehmensgröße und -umsatz auf Seite 1 dienen ausschließlich statistischen Zwecken; Sonstige Angaben zum Unternehmen auf Seite 2 werden zur Abfrage von Unternehmensdaten aus dem Gewerbezentralregister im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) verwendet: Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
A 2.2 Eigenerklärung zu Referenzen
Die künftige Auftragnehmerin muss über Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit verfügen. Bitte benennen Sie mindestens zwei entsprechende Referenzen von Kunden, für die Ihr Unternehmen im letzten Jahr eine mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung mit Erfolg erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt.
Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in Tabellenform zusammen:
• Name des Auftraggebers sowie Kontaktadresse
• Auftragswert
• Art und Umfang sowie kurze Darstellung der erbrachten Leistungen
• Zeitraum der Leistungserbringung / Auftragsausführung / ggf. Beginn der Vertragslaufzeit.
Es genügt eine selbst niedergeschriebene Erklärung, es sind keine Referenzschreiben von früheren Auftraggebern erforderlich. Eine kurze Darstellung in Stichpunkten ist völlig ausreichend.
A 2.3 Erklärungen zu Drittunternehmen
Die Bildung von Bietergemeinschaften und die Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer sowie die Eignungsleihe sind zugelassen.
Bezüglich der einzureichenden Dokumente im Falle der Inanspruchnahme von Drittunternehmen wird auf Punkt 3 Bewerber / Bieter der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
A 3.3 Erklärung der Zustimmung zur Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Da das BSI für diese Auftragsdatenverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird das BSI nach der Zuschlagserteilung eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit der künftigen Auftragnehmerin schließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot eine formlose Erklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung getroffenen Fest-legungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten (Ausschlusskriterium).
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 15.März 2019 sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben; BGBGesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
17.05.2019
11:30
- Deutsch (DE)
30.08.2019
17.05.2019
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes frei zugänglich.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch über die Webanwendung der e-Vergabe - den Angebotsassistenten (AnA-Web) - anmelden:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.04.2019