Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Straße, Hausnummer: Regensburger Str. 104
Postleitzahl (PLZ): 90478
Ort: Nürnberg
Telefon: +49 911-177-3218
Telefax: +49 911-179-908811
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
13-24-00142
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
15.05.2024 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
07.08.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=647123
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=647123
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Rahmenvereinbarung über die Betriebsärztliche Versorgung der Dienststellen im Bezirk des Internen Service Osnabrück in 3 Losen
Ab dem 07.08.2024 muss für den Internen Service Osnabrück mit den Agenturen für Arbeit (AA) Emden-Leer und Nordhorn, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und dem Jobcenter Emden die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung.
Leistungsbeginn ist ab 07.08.2024: die Leistung endet zum 31.12.2025.
Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise
bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren
Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener
Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen
der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen
bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf
auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen
Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde
verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst
zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes
verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen
Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen
erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer,
dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige
Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei
Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen,
dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung
"Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt
der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den
Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/
Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher
arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer
Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser
als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in
Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner
betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt
ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung (AME)
des BMAS zur Delegation beschriebenen Voraussetzungen möglich.
Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in
unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder
wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der
weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der
Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der
betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen
Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der
weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME,
Gliederungspunkt c), S. 9).
Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.
Ab dem 07.08.2024 muss für den Internen Service Osnabrück mit den Agenturen für Arbeit (AA) Emden-Leer und Nordhorn, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und dem Jobcenter Emden die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung.
Leistungsbeginn ist ab 07.08.2024: die Leistung endet zum 31.12.2025.
Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise
bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren
Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener
Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen
der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen
bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf
auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen
Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde
verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst
zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes
verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen
Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen
erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer,
dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige
Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei
Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen,
dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung
"Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt
der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den
Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/
Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher
arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer
Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser
als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in
Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner
betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt
ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung (AME)
des BMAS zur Delegation beschriebenen Voraussetzungen möglich.
Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in
unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder
wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der
weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der
Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der
betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen
Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der
weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME,
Gliederungspunkt c), S. 9).
Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.
b)
CPV-Codes
Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Los 1 AA Emden-Leer inkl. Gst
Los 2 AA Nordhorn inkl. Gst
Los 3 JC Emden inkl. Gst
Los 2 AA Nordhorn inkl. Gst
Los 3 JC Emden inkl. Gst
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Leistung wird in 3 Losen vergeben.
Beschreibung der Losaufteilung:
Los 1 AA Emden-Leer inkl. Gst
Los 2 AA Nordhorn inkl. Gst
Los 3 JC Emden inkl. Gst
Beschreibung der Losaufteilung:
Los 1 AA Emden-Leer inkl. Gst
Los 2 AA Nordhorn inkl. Gst
Los 3 JC Emden inkl. Gst
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
c)
Vergabe von Losen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 07.08.2024
Ende: 31.12.2025
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf, des 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf., Die (gemäß LB vollständige) Leistungsausführung beginnt, frühestens am 07.08.2024 und endet gleichzeitig wie die, Vertragslaufzeit mit Ablauf des 31.12.2025
Ende: 31.12.2025
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf, des 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf., Die (gemäß LB vollständige) Leistungsausführung beginnt, frühestens am 07.08.2024 und endet gleichzeitig wie die, Vertragslaufzeit mit Ablauf des 31.12.2025
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
entfällt
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Vergabeunterlagen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke
einzureichen:
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
einzureichen:
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft
14.
Sonstige Angaben
- Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
- Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1
BGB (Vordruck C.5)
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
- Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1
BGB (Vordruck C.5)
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
9796ac87-146c-498c-a29b-eb55c569c97c