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Ausschreibungsdetails

Länderübergreifende Qualifizierung für die Biodiversitätsberatung in der Landwirtschaft

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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18.09.2023

16.10.2023 12:00

16.10.2023 12:00

FKZ 3523812000-Jo

Bundesamt für Naturschutz

18.09.2023 09:06


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer: Konstantinstr. 110
Postleitzahl (PLZ): 53179
Ort: Bonn
Internet-Adresse: www.bfn.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

FKZ 3523812000-Jo

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

16.10.2023 - 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

31.01.2024

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=537898

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

16.10.2023 - 12:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Die Biodiversitätsberatung von landwirtschaftlichen Betrieben bildet ein wichtiges Instrument für eine effektive Umsetzung von Naturschutzbelangen in der Agrarlandschaft und die Förderung des kooperativen Naturschutzes. Bis heute gibt es jedoch keine einheitlichen Vorgaben für die Aus- und Weiterbildung von Biodiversitätsberatenden. Aus diesem Grund verfolgt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Einführung eines länderübergreifenden Qualifizierungsprogramms für die Biodiversitätsberatung in der Landwirtschaft. Hierdurch sollen Kompetenzen im Bereich der landwirtschaftlichen Praxis, Agrar-Umwelt-Förderung, Ökologie, des Klima- und Ressourcenschutzes sowie von Kommunikationsmethoden vermittelt werden, um eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen. Die pilothafte Erprobung und Evaluierung des Programms soll ab 2024 in Form eines freien Bildungsangebotes sukzessive in ausgewählten Pilot-Bundesländern/ Regionen umgesetzt werden. Zur Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung dieser Pilotierungsphase sucht das BfN über drei Jahre hinweg operative Unterstützung. Dies u.a.beim Aufbau und der Einrichtung einer Organisationsstruktur, der überregionalen und regionalen Kurskoordination und -verwaltung sowie der Entwicklung und didaktischen Ausarbeitung von Lehrmodulen. Über eine fortlaufende Evaluation der Prozessschritte sollen abschließend Best-Practice Handlungsanweisungen erstellt werden, um langfristig eine Implementierung des Qualifizierungsprogramms und der entwickelten Standards in weiteren Bundesländern zu ermöglichen.

c)
Ort der Leistungserbringung

Bonn

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Gesamtleistung ist bis zum 31.12.2026 zu erbringen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Es gelten die Regelungen der ABFE-BMU (Stand 03/2018) und der VOL/B.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Zur Beurteilung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
2.1 Unternehmensdarstellung
Max. eine halbe DIN A4-Seite, die Aufschluss darüber gibt, inwiefern das Unternehmen im gefor-derten Themenbereich engagiert ist.
2.2 Projektspezifische Anforderungen
a) Das Angebot muss eine nachvollziehbare Darstellung der Vorgehensweise zur Erfüllung der Leistungen umfassen. Dabei muss insbesondere die vorgesehene Arbeitseinteilung in Bezug auf die zwei Leistungspakete und die damit verbundenen Einzelleistungen (Ar-beitspakete) im Sinne der Vorhabenziele und des Projekterfolgs nachvollziehbar erläutert werden. Für einzelne Arbeitspakete von Leistungspaket 1 und 2, die im direkten Bezug zu einander stehen, sind Zuständigkeiten bzw. Aufgabenzuteilungen klar zu definieren.
b) Das Angebot muss vollständig sein, d.h. alle genannten Positionen umfassen und einen auf der Grundlage der in der Leistungsbeschreibung übermittelten Zielsetzung entwickel-ten, detaillierten Arbeits- und Zeitplan (Ablaufplan) mit konzeptionell- inhaltlichen Vor-schlägen für die weitere Ausgestaltung der Leistung beinhalten.
c) Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Themenfeldern: 1. Naturschutz in der Agrar-landschaft; 2. Umwelt- und naturschutzgerechte Landwirtschaft; 3. Beratungspraxis; 4. Projektmanagement; 5. Moderation, Kommunikation; 6. Gremienarbeit; 7. Konzeption, Durchführung, Moderation und Nachbereitung von Veranstaltungen; 8. Öffentlichkeits-arbeit; 9. Konzeptentwicklung; 10. Didaktik/ Lehre in Bezug auf Erwachsenenbildung; 11. Evaluation
2.3 Referenzprojekte
Die genannten Anforderungen an den Auftragnehmenden hinsichtlich Punkt 2.2 sind nachzuwei-sen in Form von entsprechenden Referenzen wie beruflichen Qualifikationen der vorgesehenen Mitarbeiter*innen/ Projektpartner*innen, einschlägigen Veröffentlichungen, konkreten Projek-ten, Veranstaltungen, etc.
2.4 Sonstige Erfahrungen
Sonstige Erfahrungen/Kompetenzen, die für die Projektdurchführung hilfreich sein können, sind im Angebot darzulegen.

12.
Zuschlagskriterien

Die Angebote werden vom BfN anhand von qualitativen Zuschlagskriterien auf der Grundlage von Leistungskriterien bewertet, welche an einer durchgängigen Wertungsskala von 0 bis 4 Be-wertungspunkten (BP) ausgerichtet sind:
BP Zielerreichungsgrad
0 Es sind keine Angaben vorhanden oder in Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BfN nur in unzureichendem Maße entsprechen wird.
1 In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BfN in ausreichendem Maße entsprechen wird.
2 In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BfN weitgehend entsprechen wird.
3 In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BfN voll entsprechen wird.
4 In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BfN in besonderem Maße entsprechen wird.
Zur Orientierung werden bei jedem Kriterium die Voraussetzungen angegeben, die erfüllt sein müssen, damit das Angebot bzgl. dieses Kriteriums des BfN mit 0 BP, 1 BP, 2 BP, 3 BP oder 4 BP bewertet wird.
Bei den Kriterien muss das Angebot jeweils mindestens 1 BP (BPmin = 1) erzielen (Mindestanforderung). Erfüllt ein Angebot bei mindestens einem Kriterium nicht die definierte Mindest-anforderung, so wird dieses Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei den verbleibenden Angeboten ergeben sich die maßgeblichen Leistungspunkte (LP) aus dem Produkt der bei den einzelnen Kriterien erzielten BP und der vom BfN für die jeweiligen Kriterien vorgegebenen Gewichtungsfaktoren (GF).
Um die voraussichtliche Qualität der Leistung aufgrund Ihres Angebotes bewerten zu können, müssen Sie in Ihrem Angebot zu den nachfolgenden Leistungskriterien Angaben machen. Ihre Ausführungen werden nach Leistungspunkten bewertet, die hier anschließend erläutert werden. Die Bewertung dient der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Antwort ausschließlich für das jeweilige Leistungskriterium zur Wer-tung herangezogen und nicht bei der Wertung eines anderen Leistungskriteriums mitberücksichtigt wird.

14.
Sonstige Angaben

Da es sich bei der ausgeschriebenen Leistung um eine Forschungsdienstleistung im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) handelt, ist die Vergabe vom Anwendungsbereich der UVgO ausgenommen. Das Verfahren orientiert sich jedoch an den wesentlichen Verfahrensschritten der UVgO.


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