Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Umweltbundesamt
Straße, Hausnummer: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ): 06844
Ort: Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 3723 22 555 0 // AZ 25 105/0402
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
25.04.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
03.06.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=624469
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=624469
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
25.04.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Refoplan 2023: „Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee im Rahmen des Munitionsaltlasten-Sofortprogramms der Bundesregierung“
Während Munitionsaltlasten an Land größtenteils geborgen und vernichtet worden sind, lagern in deutschen Meeresgewässern, also dem Küstenmeer (Gewässer see-wärts der Basislinie bis zu einer Grenze von 12 Seemeilen) und der seewärts vorge-lagerten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), ungefähr 1,6 Millionen Tonnen konventionelle Munitionsaltlasten (meist Sprengmunition) und circa 5.000 Tonnen chemische Munition, die im Zweiten Weltkrieg durch Militäroperationen oder danach durch Verklappung versenkt wurden. Diese gefährden nicht nur den Schiffsverkehr, Fischerei, Tourismus, Menschen an Stränden und die Meeresumwelt, sie behindern auch Offshore-Installationen und die Verlegung von Seekabeln.
Für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee wurde das „Sofortprogramm Munitionsaltlasten“ in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Im Rahmen eines Planungs- und Koordinierungsvorhabens werden derzeit ein Konzept sowie die technischen Voraussetzungen für die Realisierung einer Pilotanlage zur Bergung und Vernichtung von Altmunition erarbeitet, um 2025 die erste mobile schwimmende Entsorgungsanlage in der Ostsee in Betrieb nehmen zu können.
Der Pilotcharakter der geplanten Anlage wird von einer Vielzahl rechtlicher Fragen flankiert. Bislang gibt es keine unbemannten Schiffe oder Plattformen mit Munitions-vernichtungsanlagen in deutschen Gewässern. Eine spezielle Gesetzgebung für die Bergung und Räumung der Munition aus den deutschen Meeresgewässern existiert nicht. Um die Pilotbergung und -beseitigung durchzuführen und in einen rechtssicheren Dauerbetrieb zu überführen, sind eine Reihe von rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Das Gutachten soll konkrete Beiträge zur Erstellung eines rechtlichen Rahmens für eine rechtssichere Pilotbergung und -vernichtung liefern und dazu die einschlägigen gesetzlichen Regelungen aufzeigen und analysieren sowie konkrete Vorschläge für gesetzliche Anpassungen und Änderungen bestehender Regelungen sowie ggf. notwendige Neuregelungen erarbeiten. Das Gutachten soll sowohl auf die Bergung und Vernichtung der Munitionsaltlasten im Küstenmeer, wo die Piloträumung zunächst stattfinden soll, als auch auf Bergung und Vernichtung in der AWZ eingehen. Die Bezüge zum europäischen und internationalen Recht sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Während Munitionsaltlasten an Land größtenteils geborgen und vernichtet worden sind, lagern in deutschen Meeresgewässern, also dem Küstenmeer (Gewässer see-wärts der Basislinie bis zu einer Grenze von 12 Seemeilen) und der seewärts vorge-lagerten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), ungefähr 1,6 Millionen Tonnen konventionelle Munitionsaltlasten (meist Sprengmunition) und circa 5.000 Tonnen chemische Munition, die im Zweiten Weltkrieg durch Militäroperationen oder danach durch Verklappung versenkt wurden. Diese gefährden nicht nur den Schiffsverkehr, Fischerei, Tourismus, Menschen an Stränden und die Meeresumwelt, sie behindern auch Offshore-Installationen und die Verlegung von Seekabeln.
Für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee wurde das „Sofortprogramm Munitionsaltlasten“ in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Im Rahmen eines Planungs- und Koordinierungsvorhabens werden derzeit ein Konzept sowie die technischen Voraussetzungen für die Realisierung einer Pilotanlage zur Bergung und Vernichtung von Altmunition erarbeitet, um 2025 die erste mobile schwimmende Entsorgungsanlage in der Ostsee in Betrieb nehmen zu können.
Der Pilotcharakter der geplanten Anlage wird von einer Vielzahl rechtlicher Fragen flankiert. Bislang gibt es keine unbemannten Schiffe oder Plattformen mit Munitions-vernichtungsanlagen in deutschen Gewässern. Eine spezielle Gesetzgebung für die Bergung und Räumung der Munition aus den deutschen Meeresgewässern existiert nicht. Um die Pilotbergung und -beseitigung durchzuführen und in einen rechtssicheren Dauerbetrieb zu überführen, sind eine Reihe von rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Das Gutachten soll konkrete Beiträge zur Erstellung eines rechtlichen Rahmens für eine rechtssichere Pilotbergung und -vernichtung liefern und dazu die einschlägigen gesetzlichen Regelungen aufzeigen und analysieren sowie konkrete Vorschläge für gesetzliche Anpassungen und Änderungen bestehender Regelungen sowie ggf. notwendige Neuregelungen erarbeiten. Das Gutachten soll sowohl auf die Bergung und Vernichtung der Munitionsaltlasten im Küstenmeer, wo die Piloträumung zunächst stattfinden soll, als auch auf Bergung und Vernichtung in der AWZ eingehen. Die Bezüge zum europäischen und internationalen Recht sind ebenfalls zu berücksichtigen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 16 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Zuverlässigkeit:
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen etc. sind nachzuweisen durch die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
Leistungsfähigkeit:
Darlegung von erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten und Erfahrungen in der Abwicklung von wissenschaftlichen Projekten in vergleichbarer Art und Größenordnung der Projektbearbeiter durch zwei Referenzprojekte die nicht älter als 1 Jahr sind.
Fachkunde:
- Rechtswissenschaftliche Expertise im Bereich des Verwaltungs- und Umweltrechts, insbesondere der rechtlichen Themenschwerpunkte der Leistungsbeschreibung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile und Qualifikationen, insbesondere abgeschlossene Ausbildung als Volljurist(in) oder entsprechende Kenntnisse sowie mindestens vier erfolgreich abgeschlossene Projekte oder Beteiligung an entsprechenden Konsortien
- Rechtswissenschaftliche Expertise im Bereich des europäischen und internationalen Rechts, insbesondere der rechtlichen Themenschwerpunkte der Leistungsbeschreibung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile und Qualifikationen, insbesondere abgeschlossene Ausbildung als Volljurist(in) oder entsprechende Kenntnisse sowie mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Projekte oder Beteiligung an entsprechenden Konsortien
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen etc. sind nachzuweisen durch die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
Leistungsfähigkeit:
Darlegung von erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten und Erfahrungen in der Abwicklung von wissenschaftlichen Projekten in vergleichbarer Art und Größenordnung der Projektbearbeiter durch zwei Referenzprojekte die nicht älter als 1 Jahr sind.
Fachkunde:
- Rechtswissenschaftliche Expertise im Bereich des Verwaltungs- und Umweltrechts, insbesondere der rechtlichen Themenschwerpunkte der Leistungsbeschreibung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile und Qualifikationen, insbesondere abgeschlossene Ausbildung als Volljurist(in) oder entsprechende Kenntnisse sowie mindestens vier erfolgreich abgeschlossene Projekte oder Beteiligung an entsprechenden Konsortien
- Rechtswissenschaftliche Expertise im Bereich des europäischen und internationalen Rechts, insbesondere der rechtlichen Themenschwerpunkte der Leistungsbeschreibung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile und Qualifikationen, insbesondere abgeschlossene Ausbildung als Volljurist(in) oder entsprechende Kenntnisse sowie mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Projekte oder Beteiligung an entsprechenden Konsortien
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die summierte Gesamtgröße aller bei der Angebotsabgabe eingereichten Dateien darf 8,0 MB nicht überschreiten.
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