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Ausschreibungsdetails

Umsetzung des Projekts Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsdenken in Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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05.08.2023 (letzte Änderung am 29.09.2023)

04.09.2023 10:00

BAFzA_2023_006

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

29.09.2023 08:33

2023/S 151-481305

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Postanschrift: An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl: 50679
Ort: Köln
NUTS: Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bafza.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) - Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift: An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl: 50679
Ort: Köln
NUTS: Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Demokratie Leben

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Umsetzung des Projekts Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsdenken in Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen

BAFzA_2023_006

II.1.2)
CPV-Code

Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VgV die Umsetzung des Projekts „Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsdenken in Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen“ zu vergeben.

Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Berlin, deutschlandweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Auftragsgegenstand und Leistungsbestandteile

Das Projekt soll zum einen eine Anregungsfunktion im Hinblick auf die Weiterentwicklung der präventiv-pädagogischen Fachpraxis im Umgang mit Verschwörungsdenken und zum anderen eine koordinierende Unterstützungsfunktion im Hinblick auf die bestehenden Beratungs- und Informationsangebote zum Themenfeld inner- und außerhalb des Bundesprogramms erfüllen. Es soll zudem eine bundesweite Verweisberatung für Betroffene und ihr soziales Umfeld bieten.

Der Auftragsgegenstand beinhaltet folgende Leistungsbestandteile:

1. Bestandserhebung der bundesweiten Beratungs- und Informationsangebote

1.1. Identifizierung und Clusterung der bundesweit bestehenden zivilgesellschaftlichen wie staatlichen Beratungs- und Informationsangebote zum Themenfeld Verschwörungsdenken in schriftlicher Form und nach Rücksprache mit der Auftraggeberin nach:

1.1.1. Art der Maßnahme/Arbeit und Zielsetzungen (Beratung, Aufklärung, Unterstützung, Distanzierung, phänomenspezifisch, phänomenübergreifend etc.)

1.1.2. Reichweite der Arbeit (Bund, Land, Kommune, Internet etc.)

1.1.3. Zielgruppen, die adressiert werden (z. B. Verschwörungsgläubige, Umfeld von Verschwörungsgläubigen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren etc.)

2. Vernetzung der bundesweiten Beratungs- und Informationsangebote und der relevanten Akteurinnen und Akteure im Themenfeld Verschwörungsdenken

2.1. Organisation, Durchführung und Nachbereitung von mindestens zwei Vernetzungstreffen der bundesweiten Beratungs- und Informationsangebote (staatlich wie zivilgesellschaftlich) zum Thema Umgang mit demokratiegefährdendem Verschwörungsdenken in Präsenz und ggf. hybrid innerhalb der Projektlaufzeit. Weitere Vernetzungstreffen - auch online - sind gern möglich. Sofern der Bedarf bei den relevanten Akteurinnen und Akteure gesehen wird, sollten hierbei auch Strukturen der kollegialen Fallberatung diskutiert und etabliert werden.

2.2. Bedarfserhebung bei identifizierten Beratungs- und Informationsangeboten sowie weiteren relevanten zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zur Identifizierung von Leerstellen in Bezug auf das Thema Umgang mit demokratiegefährdendem Verschwörungsdenken mit dem Ziel der Erarbeitung von Unterstützungsmaßnahmen für bestehende Akteurinnen und Akteure und Aufzeigen von Lücken innerhalb der Beratungsangebote (sowohl strukturell, als auch personell); bedarfsorientierte Unterstützung der im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderten Landes-Demokratiezentren.

2.2.1. Die Bedarfserhebung soll über die Anforderungen der Beratungsangebote hinaus explizit auch mögliche Leerstellen und Bedarfe im Hinblick auf flankierende Maßnahmen zur Prävention von Verschwörungsdenken einbeziehen: hierzu gehören beispielsweise Möglichkeiten der Stärkung gesellschaftlicher Partizipation, politischer Teilhabe an Entscheidungen und Selbstwirksamkeit (etwa im Rahmen von lokalen Dialogforen) zwischen Behörden und Zivilgesellschaft (Einbezug der im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderten Partnerschaften für Demokratie).

2.2.2. Weiterhin sollen Leerstellen und Bedarfe im Hinblick auf flankierende Maßnahmen zur Prävention von Verschwörungsdenken im Netz und mittels online-Tools eruiert werden, um hieraus weitere Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln.

2.3. Organisation und Durchführung einer Fachveranstaltung in Präsenz unter Berücksichtigung von Wissenschaft, Praxis und Verwaltung im Themenfeld mit Aufbereitung und Publikation von gewonnen Erkenntnissen sowie Formulierung von Handlungsempfehlungen für die Praxis

2.4. Aufbau einer fachlichen Austauschplattform, die interdisziplinär und phänomenübergreifend ausgerichtet ist und unter Abstimmung/enger Zusammenarbeit mit den Landes-Demokratiezentren erfolgt und die bereits bestehenden Austauschplattformen in den Ländern berücksichtigt. Neben den bundesweiten Beratungs- und Informationsstellen ist eine Vernetzung und der Austausch mit allen anderen relevanten Akteurinnen und Akteure und ihrer jeweiligen Expertise im Themenfeld, darunter die zuständigen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Landeskriminalämter (LKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Sektenausstiegshilfe, kirchliche Angebote der Sekten- und Weltanschauungsberatung und Jugendämtern sicherzu-stellen. Die Austauschplattform beinhaltet ein Online-Informationsangebot mit dem Ergebnis der Bestandserhebung (s. Nr. 1.) und des Wissensspeichers (s. Nr. 5.2.1) sowie Informationen zu den im Rahmen des Projekts vorgesehenen Vernetzungstreffen für o. g. Akteurinnen und Akteure.

3. Konzepterstellung und Einrichtung einer bundesweiten Verweisberatung im Themenfeld Verschwörungsdenken

3.1. Erstellung eines Konzepts zum Aufbau einer bundesweiten Verweisberatung mit einer Homepage und kostenloser Telefonnummer zum Umgang mit demokratiegefährdenden Verschwörungsdenken.

3.2. Errichtung einer Homepage mit einer kostenlosen Telefonnummer, an die sich eingedenk der notwendigen Qualitätssicherung auf Grundlage einer Bestandserhebung der bundesweiten Beratungs- und Informationsangebote (vgl. oben zu Nr. 1.) - frühestens sechs Monate nach Projektbeginn - Angehörige von (potentiell) verschwörungsgläubigen Personen, das erweiterte soziale Umfeld sowie Verschwörungsgläubige selbst wenden können. Die Verweisberatung dient dazu erste Informationen und eine Orientierung zu geben mit dem Ziel der Weitervermittlung an eine qualifizierte lokale Beratungsstelle. Dazu soll eine entsprechende (Online-) Struktur entwickelt und öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot der Anlaufstelle ist barrierefrei zu gestalten. Die Standards der Verweisberatung sollten sich an den Qualitätsstandards vergleichbarer Angebote orientieren.

Im Folgenden finden sich Beispiele für „übliche“ Beratungsstandards:

- Standards des Bundesverbandes der Mobilen Beratungen e.V.

- Standards in der Beratung des sozialen Umfelds (mutmaßlich) islamistisch radikalisierter Personen des Beratungsstellen-Netzwerks der Beratungsstelle „Radikalisierung“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

- Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Deutschland (Qualitätsstandards für eine professionelle Unterstützung) des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) e.V.

4. Entwicklung eines Leitfadens zum Umgang mit sicherheitsrelevanten Fällen in der Beratung

4.1. Erarbeitung von Kriterien zum Umgang mit sicherheitsrelevanten Fällen in der Beratung, insbesondere wann in einem Beratungsfall Sicherheitsrelevanz vorliegt, in enger Abstimmung mit den relevanten Akteurinnen und Akteure im Themenfeld, dem BMI und ggf. hierfür zuständigen lokalen Sicherheitsbehörden.

4.2. Erstellung eines Leitfadens für den Umgang mit sicherheitsrelevanten Fällen in der Beratung mit konkreten Handlungsempfehlungen und Hinweisen zu gesetzlichen Handlungspflichten für die Praxis und der Aufbereitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Informationsvermittlung, den Umgang mit Persönlichkeitsrechten und Datenschutzvorgaben.

5. Transfer, Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit

5.1. Aufbereitung und Publikation von im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnissen, Best-Practice-Beispielen und praxistauglichen Handlungsempfehlungen in Form eines Abschlussberichts. Zu berücksichtigen sind hier z. B. auch die Themen Rechtssicherheit innerhalb der Beratungsarbeit oder Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen wie Jugendämtern.

5.2. Praxis-Wissenschafts-Transfer: Prozessgestaltung zum Austausch über und ggf. Erarbeitung von gemeinsame(n) fachliche(n) Qualitätsstandards in der Beratung zum Thema pädagogische Prävention von demokratiegefährdendem Verschwörungsdenken unter Berücksichtigung und Einbeziehung bereits vorliegender fachlicher Erkenntnisse und Standards.

5.2.1. Aufbau eines Wissensspeichers (Pooling von Expertise) zum Thema Umgang mit demokratiegefährdendem Verschwörungsdenken auf Grundlage vorhandener und in Bearbeitung befindlicher Expertisen aus Wissenschaft und Forschung sowie

5.2.2. Bereitstellung für interessierte Akteurinnen und Akteure in Form einer online verfügbaren Datenbank.

5.3. Öffentlichkeitsarbeit: Homepage für Verweisberatung, Austauschplattform und Wissensspeicher, Newsletter für Praktikerinnen und Praktiker mit relevanten Informationen (z. B. aktuelle Forschungsergebnisse, Fachdiskurse, rechtliche Fragen im Themenfeld etc.)

5.4. Nachhaltigkeitsstrategie: Erarbeitung von Empfehlungen und konzeptionellen Überlegungen, wie das Projekt nach Ende der Laufzeit weiterentwickelt und fortgeführt werden kann und die Beratungsangebote in den Ländern perspektivisch über eine bundesweit zentral erreichbare Verweisberatung wahrgenommen werden können. Insbesondere unter Berücksichtigung einer Variante, die beschreibt, wie nach Ablauf der Projektlaufzeit, eine konkrete Übergabe der Projektbestandteile an den Bund oder einen Dritten gewährleistet werden kann.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 22

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für

das betreffende Unternehmen vorzulegen.

Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.

Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.

a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution

b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen

c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.

d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten

Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.

Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.

Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.

a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen

walten zu lassen.

Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.

a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.

b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert

c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen

d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber

e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden

f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson und eine Stellvertretung im Projektteam gibt und dass diese Person (bzw. bei Abwesenheit ihre Stellvertretung) kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen

g) Nachweis über umfangreiche Kenntnisse im Themenfeld Verschwörungsdenken, insbesondere deren demokratiegefährdenden Aspekte

h) Nachgewiesene (Vor-) Erfahrung im Arbeits- und Themenfeld Verschwörungsdenken

i) Nachweis von Erfahrung im Einbezug sowie der Vernetzung einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren auf Bundes- und Landesebene

j) Nachweis über thematisch versiertes und erfahrenes Personal, v. a. auch im Bereich des Netzwerkauf- sowie ausbaus auf verschiedenen Ebenen

k) Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Ländern, bestenfalls mit den Landes-Demokratiezentrum sowie Partnerschaften für Demokratie

l) Nachweis über Kenntnisse der unterschiedlichen Verschwörungsideologien und möglichen Radikalisierungsprozesse

m) Nachweis von Erfahrung in der Arbeit mit einer Verweisberatung sowie der Errichtung und den Betrieb einer Homepage und Datenbank nebst telefonischer Beratung

n) Nachweis über qualifiziertes Personal, z. B. durch eine zertifizierte Berufsausbildung und / oder mehrjährige Berufserfahrung im Themenfeld

o) Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus Sicherheitsbehörden sowie aus der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen

p) Nachweis eines Netzwerks an Kontakten zu zivilgesellschaftlichen wie staatlichen Akteurinnen und Akteuren in dem Themenfeld Verschwörungsdenken

Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen verwenden Sie bitte die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“.

Es wird darum gebeten, die Seitenzahl der Teilnahmeanträge auf maximal 50 Seiten zu begrenzen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

04.09.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.

b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.

c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.

d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.

e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.

f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.

g. Fragen sind bis zum 28.08.2023 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.

h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.

i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.

j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.

k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.

l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.

m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

03.08.2023



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