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Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Erbringung von Dienstleistungen für die ÖA des BfE und ÖB im Rahmen der Standortauswahl: Unterstützung bei der Konzeptionierung, Gestaltung und Umsetzung von Info-Aktionen zum Thema Endlagersuche

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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03.09.2019

14.10.2019 12:00

14.10.2019 12:00

0313/19

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

03.09.2019 13:45

2019/S 170-415590

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postleitzahl: 11513
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE30)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Z6 Vergabe
Hauptadresse: http://www.bfe.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Erbringung von Dienstleistungen für die ÖA des BfE und ÖB im Rahmen der Standortauswahl: Unterstützung bei der Konzeptionierung, Gestaltung und Umsetzung von Info-Aktionen zum Thema Endlagersuche

0313/19

II.1.2)
CPV-Code

Öffentlichkeitsarbeit (79416000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BfE an Unterstützungsleistungen bei der Konzeptionierung, Gestaltung und Umsetzung von Info-Aktionen zum Thema Endlagersuche gedeckt werden. Hierfür soll ein Unternehmen mit der Entwicklung einer Reframing-Strategie und der Entwicklung und Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes beauftragt werden. Ziel des Gesamtauftrags ist die Erhöhung der bundesweiten Aufmerksamkeit für das Thema der Endlagersuche, die Beteiligung und Mobilisierung der Bevölkerung und die Förderung eines Bewusstseinswandels.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Marketing-Beratung (79413000)

Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (79416200)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE30)

Berlin, kreisfreie Stadt

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

1) Gegenstand der Vergabe

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (fortan „BfE“, „Auftraggeber“) benötigt bei der Konzeptionierung, Gestaltung und Umsetzung von Info-Aktionen zum Thema Endlagersuche Unterstützung eines externen Dienstleisters. Im Rahmen eines offenen Verfahrens soll daher eine Rahmenvereinbarung zur Entwicklung einer Reframing-Strategie, Entwicklung und Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes sowie Umsetzung von Einzelmaßnahmen abgeschlossen werden.

Das BfE ist als Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Bundes für Themen der Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von radioaktiven Abfällen verantwortlich. Insbesondere reguliert und koordiniert das BfE die im Jahr 2017 begonnene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. In diesem Rahmen ist das BfE auch für die breite und umfassende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit verantwortlich.

Ziel des Gesamtauftrags ist die Erhöhung der bundesweiten Aufmerksamkeit für das Thema der Endlagersuche, die Beteiligung und Mobilisierung der Bevölkerung und die Förderung eines Bewusstseinswandels. Das, was häufig verdrängt wird – nämlich die Notwendigkeit der sicheren Lagerung hochradioaktiver Abfälle – soll in seiner Unausweichlichkeit und gleichzeitig in seiner Aussicht auf etwas Positives sichtbar werden. Im Zentrum soll also nicht das Problem stehen, sondern die gemeinschaftliche Lösung, für die das Gesetz zur Endlagersuche unter breiter Beteiligung eine einmalige Chance bietet. Erst, wenn ein Verständnis für das Verfahren, die Hintergründe und die Chancen geschaffen wurden, wird es eine Bereitschaft geben können, sich zu beteiligen und für die kommenden Jahre die notwendigen Ressourcen und Anstrengungen aufzubringen, die für den Erfolg des Verfahrens eine Voraussetzung sind. Mit den Aktionen sollen Debatten und Diskussionen angestoßen werden, die das Grundmuster der Ablehnung durchbrechen und außerdem diejenigen stärken, die dem Prozess bereits offener gegenüber stehen. Dafür bedarf es einerseits einer Ansprache und Tonalität, die auffällt und Aufmerksamkeit erregt. Gleichzeitig müssen die Menschen in ihren Ängsten und Unsicherheiten ernstgenommen werden. Neue Bilder und Frames sollen zu mehr Vertrauen führen und an das soziale Verantwortungsgefühl eines jeden Individuums appellieren.

Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2) Offenes Verfahren

Das Vergabeverfahren wird in einem offenen Verfahren (§15 VgV) durchgeführt.

Mit Angebotsabgabe haben die Bietenden ein Grobkonzept einer bundesweiten Awareness-Kampagne zum Thema Endlagersuche einzureichen. Sofern ihre Eignung vom Auftraggeber festgestellt wurde, werden die Bietenden zu einer Angebotspräsentation am BfE-Standort Berlin eingeladen. Der Präsentationstermin wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 45 stattfinden. Der genaue Zeitpunkt und Ort wird rechtzeitig mitgeteilt.

Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

3) Vergabeunterlagen:

Die Vergabeunterlagen werden unverzüglich nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im EU-Amtsblatt um das Aktenzeichen des Amtsblatts ergänzt und für den Direktabruf auf der Vergabeplattform freigeschaltet.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: I. Grobkonzept einer bundesweiten Awareness-Kampagne zum Thema Endlagersuche und II. Angebotspräsentation (sofern ihre Eignung festgestellt wurde) / Gewichtung: 60

Preis Gewichtung: 40

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Der Auftraggeber ist bis zum Ablauf der genannten Vertragsdauer berechtigt, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt eine gesonderte schriftliche Beauftragung.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Rahmenvertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind (Mindestanforderung).

Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen (Mindestanforderung).

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Es wird der Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden hilfsweise die Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung verlangt (Mindestanforderung). Weiter haben die Bieter anzugeben, welche Umsätze sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Eine Eignung liegt nur vor, wenn der Umsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mindestens EUR 1.000.000 netto pro Jahr betragen hat.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der tech. und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:

(1) Qualifikation des eingesetzten Projektteams (PT)

(2) Berufserfahrung des eingesetzten PT

(3) Referenzprojekte

(4) Ausschluss von Interessenkonflikten

Zu (1) Qualifikation des eingesetzten PT (Mindestanforderung):

Die für das Projekt eingeplante Projektleitung und Stellvertretung sind mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben sowie mit ihrer geplanten Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen. Hierzu ist das Formblatt „Qualifikation des PT“ einzureichen.

Projektleitung und Stellvertretung müssen jeweils eine der nachfolgenden Qualifikationen durch jeweils ein Zeugnis nachweisen (Mindestanforderung):

Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium im Bereich:

- Medien- bzw. Grafikdesign,

- Kommunikationswissenschaften oder

- Sozial-/Politikwissenschaften oder Psychologie

Der Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs aus den genannten Studienbereichen ist ausreichend. Dem Studienabschluss muss ein mindestens dreijähriges Studium zugrunde liegen.

Zu (2) Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung):

Von Projektleitung und Stellvertretung werden mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der politischen Kommunikation verlangt. Zum Nachweis der Berufserfahrung der Projektleitung und der Stellvertretung ist jeweils ein Lebenslauf einzureichen. Hierzu ist das Formblatt „Berufserfahrung des PT“ einzureichen.

Die Berufserfahrung ist für den Projektleiter oder die Stellvertretung durch eine persönliche Referenz nachzuweisen. Zum Nachweis der Referenz ist das Formblatt „Persönliche Referenz“ einzureichen. Die Referenz muss die Tätigkeit als Projektleitung oder als Stellvertretung in einem Projekt bestätigen, das die folgenden Leistungen beinhaltet:

- Konzeptionierung und Durchführung von überregional angelegten, crossmedialen Kampagnen

- Erfahrung bei der Kommunikation in politisch sensiblen Themenbereichen und konfliktbehafteten Situationen (hierzu gehören insb. Situationen, welche die Interessen einer Vielzahl von Stakeholdern berühren).

Zu (3) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung):

Die Qualifikation des Bietenden ist durch Angabe von 2 Referenzprojekten im Zeitraum seit 2014 nachzuweisen. Zum Nachweis der Referenz ist das Formblatt „Unternehmensreferenzen“ einzureichen.

Die beiden Referenzen müssen jeweils folgende erbrachte Leistungen beinhalten:

- Konzeptionierung und Durchführung von überregional angelegten, crossmedialen Kampagnen

- Erfahrung bei der Kommunikation in politisch sensiblen Themenbereichen und konfliktbehafteten Situationen (hierzu gehören insbesondere Situationen, welche die Interessen einer Vielzahl von Stakeholdern berühren).

Um die notwendige Leistungsfähigkeit der Bieter sicherzustellen, muss eine der beiden Referenzen ein Umsatzvolumen von mindestens EUR 1.000.000 netto und eine der beiden Referenzen ein Umsatzvolumen von mindestens EUR 1.500.000 netto für den jeweiligen Zeitraum der Leistungserbringung aufweisen.

Zu (4) Ausschluss von Interessenskonflikten (Mindestanforderung):

Der Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bietenden verneinen, wenn er feststellt, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und ihn nachteilig beeinflussen könnten (vgl. § 46 Abs. 2 VgV). Zum Nachweis des Nichtvorliegens eines solchen Interessenskonfliktes haben die Bieter das Formblatt „Ausschluss Interessenskonflikte“ einzureichen.

Der AG geht von einem solchen Interessenskonflikt aus, wenn der Bietende neben dem BfE gleichzeitig für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, das Nationale Begleitgremium (NBG) oder ein im Bereich der Kerntechnik tätigen Unternehmen für die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Endlagersuche tätig ist.

Weitere Einzelheiten zur Eignungsprüfung und der Wertung der Referenzen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.10.2019

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.12.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.10.2019

12:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Für die Ausarbeitung des Angebots wird eine Vergütung in Höhe von EUR 1.000 brutto gewährt. Ein Anspruch der einzelnen Bieter auf Vergütung des Angebots besteht nur, wenn

- der jeweilige Bieter im Rahmen der Eignungsprüfung von der Vergabestelle als geeignet eingestuft worden ist, d.h. alle Eignungskriterien erfüllt,

- das jeweilige Grobkonzept einer bundesweiten Awareness-Kampagne zum Thema Endlagersuche des Bieters zu allen unter Ziffer 4.2.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Fragen in nachvollziehbarer Weise Stellung nimmt und

- der jeweilige Bieter den Termin zur Präsentation des Grobkonzepts wahrgenommen hat.

Mit Ausnahme der Reisekosten für die Teilnahme am Präsentationstermin in Berlin werden etwaige weitere Aufwände der Bietenden nicht erstattet. Reisekosten werden maximal nach Maßgabe des Bundesreisekostengesetzes erstattet.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:

㤠160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

01.09.2019



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