Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
1.
Auftraggeber:
Landkreis Mansfeld-Südharz
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen
Telefonnummer: +49 3464 535-5114
Telefaxnummer: +49 3464 535-5090
E-Mailadresse: rwaskewitz@mansfeldsuedharz.de
Internet-Adresse (URL): www.mansfeldsuedharz.de
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen
Telefonnummer: +49 3464 535-5114
Telefaxnummer: +49 3464 535-5090
E-Mailadresse: rwaskewitz@mansfeldsuedharz.de
Internet-Adresse (URL): www.mansfeldsuedharz.de
Bearbeitungsnummer:
(bitte stets angeben)
(bitte stets angeben)
1/2014/PC
2. a)
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
b)
Vertragsart:
Lieferauftrag
3. a)
Art und Umfang der Leistung:
Art der Leistung: Lieferung von PC- und Monitortechnik im festgelegtem Vertragszeitraum nach gesonderter Beauftragung.
Menge und Umfang:
- Los 1: Lieferung von bis zu 80 PC- Workstationen
- Los 2: Lieferung von bis zu 150 Monitore TFT 24"
Menge und Umfang:
- Los 1: Lieferung von bis zu 80 PC- Workstationen
- Los 2: Lieferung von bis zu 150 Monitore TFT 24"
b)
CPV - Nr:
c)
Unterteilung in Lose:
(Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden)
(Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden)
Ja, Angebote können abgegeben werden für: ein oder mehrere Lose.
d)
Lieferort:
Landkreis Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen
e)
Lieferfrist:
Beginn: 01.07.2014,
Ende: 31.12.2015
Bemerkung zur Lieferfrist:
- Lieferung PC-Workstationen: 01.07.2014 - 30.06.2015
- Lieferung Monitore: 01.07.2014 - 31.12.2015
Die Lieferfrist darf 2 Wochen nach Auftragserteilung nicht überschreiten.
Ende: 31.12.2015
Bemerkung zur Lieferfrist:
- Lieferung PC-Workstationen: 01.07.2014 - 30.06.2015
- Lieferung Monitore: 01.07.2014 - 31.12.2015
Die Lieferfrist darf 2 Wochen nach Auftragserteilung nicht überschreiten.
4. a)
Anforderung der Unterlagen:
Ausschreibungsdienst für Sachsen-Anhalt, SDV Vergabe GmbH, Niederlassung Halle (Saale), Daniel-Vorländer-Str. 6, 06120 Halle (Saale), Tel. 0345 6932-558, Fax 6932-555, E-Mail: vergabeunterlagen-halle@sdv.de, Internet: www.vergabe24.de (nur für registrierte Onlineabonnenten möglich)
b)
Frist:
11.06.2014 09:59:00
c)
Schutzgebühr:
Ja
Papierform: 12,30 €; Elektronische Form (www.Vergabe24.de): 6,15 €
Empfänger
SDV Vergabe GmbH, Niederlassung Halle,
USt.-Identnummer: DE268661681
USt.-Identnummer: DE268661681
Geldinstitut
Ostsächsische Sparkasse Dresden,
IBAN: DE84 8505 0300 3200 0662 28, BIC: OSDDDE81XXX.
IBAN: DE84 8505 0300 3200 0662 28, BIC: OSDDDE81XXX.
IBAN
BIC-Code
Verwendungszweck
Vergabenummer: 1/2014/PC
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Werden die Unterlagen über die e-Vergabe bereitgestellt, wird dafür kein Entgelt erhoben.
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Werden die Unterlagen über die e-Vergabe bereitgestellt, wird dafür kein Entgelt erhoben.
5. a)
Angebotsfrist:
11.06.2014 10:00
b)
Anschrift:
siehe Auftraggeber
c)
Sprache:
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr). In Abweichnung zu Punkt 5 c) ist im Rahmnen der Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis die Verwendung von englischer Sprache in Wort und Schrift zulässig.
6.
Kautionen und Sicherheiten:
-
7.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B
8.
Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
9.
Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers):
a)
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
- Eklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
- Erlärung zur ILO-Kernarbeitsnorm
- Eklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
- Erlärung zur ILO-Kernarbeitsnorm
b)
- Nachweis "EU ENERGY STAR"
- Nachweis Green-IT EPEAT Silver oder Gold
- Nachweis Green-IT EPEAT Silver oder Gold
c)
- Prospektmaterial zu den angebotenen Produkten
10.
Zuschlagsfrist/Bindefrist:
11.07.2014
Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde.
11.
Zuschlagskriterien:
niedrigster Preis
12.
Nebenangebote / Änderungsvorschläge:
nicht zugelassen
13.
Sonstige Angaben:
Nachprüfstelle nach § 19 LVG LSA: Landkreis Mansfeld-Südharz, FB III - Zentrale Vergabstelle, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen.
Beanstandungen wegen Nichteinhaltung der Vergabevoschriften sind erst ab einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert von über 50.000 € ohne Umsatzsteuer möglich. Wird der Beanstandung nicht stattgegeben, unterrichtet die Vergabstelle die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeunterlagen. Die Gebühr der Amtshandlung beträgt mindestens 100 €, soll aber 1000 € nicht überschreiten. Sie entfällt, wenn die Beanstandung zu Recht erfolgte (§19 (5) LVG LSA).
Beanstandungen wegen Nichteinhaltung der Vergabevoschriften sind erst ab einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert von über 50.000 € ohne Umsatzsteuer möglich. Wird der Beanstandung nicht stattgegeben, unterrichtet die Vergabstelle die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeunterlagen. Die Gebühr der Amtshandlung beträgt mindestens 100 €, soll aber 1000 € nicht überschreiten. Sie entfällt, wenn die Beanstandung zu Recht erfolgte (§19 (5) LVG LSA).
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