Ausschreibungsdetails
Los 1 Gebäudesicherung: Pforten- und Bereitschaftsdienst
Das gegenständliche Los 1 beinhaltet den Pforten- und Bereitschaftsdienst an 2 Standorten gemäß Anlage 2.1.1
Wesentlicher Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist der Pfortendienst/Bereitschaftsdienst am Universitätscampus (Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena) für kalendertäglich 24 Stunden sowie der Pfortendienst im Universitätshauptgebäude (Fürstengraben 1, 07743 Jena) werktäglich von 6:30 Uhr bis 22:30 Uhr.
Darüber hinaus wird dem Auftraggeber einseitig ein Recht auf Vertragsverlängerungen um je 12 Monate eingeräumt.
Sofern der Auftraggeber keine Verlängerung der Vertragslaufzeit über die vertragliche Kernlaufzeit/ 12-monatige Verlängerung hinaus anstrebt, so informiert er den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (spätestens zum 30.07. des jeweiligen Vertragsjahres) schriftlich hierüber. Lässt der Auftraggeber die vorgenannte Frist verstreichen verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
Änderungen in Leistungsart und -menge können über die Dauer nicht ausgeschlossen werden. Auf Veränderungen muss der Auftragnehmer unmittelbar reagieren können, was auch eine Veränderung von Bewachungsorten einbezieht. Eine gesonderte Vergütung kann für eine Umstellung nicht beansprucht werden, lediglich eine veränderte Quantität und /oder Qualität ist zu den vereinbarten Konditionen neu zu berechnen.
Der im Preisblatt in Anlage 3.1 – 3.4 angegebene Gesamtnettoangebotspreis (für 1 Jahr) wird im Rahmen der Angebotswertung wie folgt wertend angesetzt.
• Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtnettoangebotspreis für 1 Jahr (dessen Angebot gleichzeitig sämtliche in Anlage 2.1.1 – 2.1.4 geforderten Leistungsan-forderungen und die Ausschlusskriterien im Sicherheits- und Personalkonzept mindestens erfüllt) erhält im Rahmen der Angebotswertung 210 Wertungspunkte.
• Angebote mit dem 1,5-fachen (oder höheren) Wert des niedrigsten vorliegenden Angebots (Vorgaben siehe oben) erhalten 0 Wertungspunkte.
• Die Errechnung der Wertungspunkte für Angebote mit dazwischenliegenden Nettoangebotspreisen erfolgt gemäß linearer Interpolation. Die Wertungspunkte werden nach mathematischen Regeln auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.
Das übermittelte Sicherheits- und Personalkonzept wird auf die in Anlage 1 Kapitel 3 angegebenen Bestandteile geprüft. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt gemäß der nachfolgenden Wertungsmatrix:
• Anlage 4 - Wertungsmatrix Sicherheits- und Personalkonzept
Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden
ausschließlich die nachfolgenden Kriterien angesetzt:
(1) Nettoangebotspreis (ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten); Gewichtung:
70%
(2) Bewertung des Sicherheits- und Personalkonzepts; Gewichtung: 30%
Das Angebot, welches nach Aufaddieren der Wertungspunkte beider Zuschlagskriterien
die meisten Wertungspunkte auf sich vereinen kann, erhält den vergaberechtlichen Zuschlag.
Die Vergabestelle bestimmt eine mindestens zehn Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung / Rüge vorzubringen ist.
Die Beanstandungen / Rügen sind ausnahmslos schriftlich zu übermitteln an: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Abteilung Einkauf Leutragraben 1
07743 Jena
per E-Mail an vergabestelle@uni-jena.de
oder über das jeweilige Verfahren in der eVergabe-Plattform einzureichen.
Beanstandungen und Rügen sind dabei klar als diese zu benennen und zu kennzeichnen.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Los 2: Revierwachdienst
Das gegenständliche Los 2 beinhaltet den Revierwachdienst/ Bereitschaftsdienst gemäß Anlage 2.1.2a
Wesentlicher Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist der Revierwachdienst (nächtliche Bestreifung) von 18:00 Uhr - 06:00 Uhr/ sowie Bereitschaftsdienst kalendertäglich 24 Stunden.
Darüber hinaus wird dem Auftraggeber einseitig ein Recht auf Vertragsverlängerungen um je 12 Monate eingeräumt.
Sofern der Auftraggeber keine Verlängerung der Vertragslaufzeit über die vertragliche Kernlaufzeit/ 12-monatige Verlängerung hinaus anstrebt, so informiert er den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (spätestens zum 30.07. des jeweiligen Vertragsjahres) schriftlich hierüber. Lässt der Auftraggeber die vorgenannte Frist verstreichen verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
Änderungen in Leistungsart und -menge können über die Dauer nicht ausgeschlossen werden. Auf Veränderungen muss der Auftragnehmer unmittelbar reagieren können, was auch eine Veränderung von Bewachungsorten einbezieht. Eine gesonderte Vergütung kann für eine Umstellung nicht beansprucht werden, lediglich eine veränderte Quantität und /oder Qualität ist zu den vereinbarten Konditionen neu zu berechnen.
Der im Preisblatt in Anlage 3.1 – 3.4 angegebene Gesamtnettoangebotspreis (für 1 Jahr) wird im Rahmen der Angebotswertung wie folgt wertend angesetzt.
• Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtnettoangebotspreis für 1 Jahr (dessen Angebot gleichzeitig sämtliche in Anlage 2.1.1 – 2.1.4 geforderten Leistungsan-forderungen und die Ausschlusskriterien im Sicherheits- und Personalkonzept mindestens erfüllt) erhält im Rahmen der Angebotswertung 210 Wertungspunkte.
• Angebote mit dem 1,5-fachen (oder höheren) Wert des niedrigsten vorliegenden Angebots (Vorgaben siehe oben) erhalten 0 Wertungspunkte.
• Die Errechnung der Wertungspunkte für Angebote mit dazwischenliegenden Nettoangebotspreisen erfolgt gemäß linearer Interpolation. Die Wertungspunkte werden nach mathematischen Regeln auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.
Das übermittelte Sicherheits- und Personalkonzept wird auf die in Anlage 1 Kapitel 3 angegebenen Bestandteile geprüft. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt gemäß der nachfolgenden Wertungsmatrix:
• Anlage 4 - Wertungsmatrix Sicherheits- und Personalkonzept
Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden
ausschließlich die nachfolgenden Kriterien angesetzt:
(1) Nettoangebotspreis (ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten); Gewichtung:
70%
(2) Bewertung des Sicherheits- und Personalkonzepts; Gewichtung: 30%
Das Angebot, welches nach Aufaddieren der Wertungspunkte beider Zuschlagskriterien
die meisten Wertungspunkte auf sich vereinen kann, erhält den vergaberechtlichen Zuschlag.
Die Vergabestelle bestimmt eine mindestens zehn Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung / Rüge vorzubringen ist.
Die Beanstandungen / Rügen sind ausnahmslos schriftlich zu übermitteln an: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Abteilung Einkauf Leutragraben 1
07743 Jena
per E-Mail an vergabestelle@uni-jena.de
oder über das jeweilige Verfahren in der eVergabe-Plattform einzureichen.
Beanstandungen und Rügen sind dabei klar als diese zu benennen und zu kennzeichnen.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Los 3: Sicherheitsleistungen für die Thüringer Universitäts- und Landesbiblio-thek (ThULB)
Das gegenständliche Los 3 beinhaltet den Revierwachdienst/ Bereitschaftsdienst gemäß Anlage 2.1.3
Wesentlicher Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist die Aufsichts- und Kontrollfunktion im Bibliothekshauptgebäude mit Teilbibliothek Geisteswissenschaften, der Teilbibliothek Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in der Carl-Zeiss-Straße 3 sowie der Teilbibliothek Naturwissenschaften und Vorklinische Medizin am neuen Campus Inselplatz.
Darüber hinaus wird dem Auftraggeber einseitig ein Recht auf Vertragsverlängerungen um je 12 Monate eingeräumt.
Sofern der Auftraggeber keine Verlängerung der Vertragslaufzeit über die vertragliche Kernlaufzeit/ 12-monatige Verlängerung hinaus anstrebt, so informiert er den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (spätestens zum 30.07. des jeweiligen Vertragsjahres) schriftlich hierüber. Lässt der Auftraggeber die vorgenannte Frist verstreichen verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
Änderungen in Leistungsart und -menge können über die Dauer nicht ausgeschlossen werden. Auf Veränderungen muss der Auftragnehmer unmittelbar reagieren können, was auch eine Veränderung von Bewachungsorten einbezieht. Eine gesonderte Vergütung kann für eine Umstellung nicht beansprucht werden, lediglich eine veränderte Quantität und /oder Qualität ist zu den vereinbarten Konditionen neu zu berechnen.
Der im Preisblatt in Anlage 3.1 – 3.4 angegebene Gesamtnettoangebotspreis (für 1 Jahr) wird im Rahmen der Angebotswertung wie folgt wertend angesetzt.
• Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtnettoangebotspreis für 1 Jahr (dessen Angebot gleichzeitig sämtliche in Anlage 2.1.1 – 2.1.4 geforderten Leistungsan-forderungen und die Ausschlusskriterien im Sicherheits- und Personalkonzept mindestens erfüllt) erhält im Rahmen der Angebotswertung 210 Wertungspunkte.
• Angebote mit dem 1,5-fachen (oder höheren) Wert des niedrigsten vorliegenden Angebots (Vorgaben siehe oben) erhalten 0 Wertungspunkte.
• Die Errechnung der Wertungspunkte für Angebote mit dazwischenliegenden Nettoangebotspreisen erfolgt gemäß linearer Interpolation. Die Wertungspunkte werden nach mathematischen Regeln auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.
Das übermittelte Sicherheits- und Personalkonzept wird auf die in Anlage 1 Kapitel 3 angegebenen Bestandteile geprüft. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt gemäß der nachfolgenden Wertungsmatrix:
• Anlage 4 - Wertungsmatrix Sicherheits- und Personalkonzept
Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden
ausschließlich die nachfolgenden Kriterien angesetzt:
(1) Nettoangebotspreis (ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten); Gewichtung:
70%
(2) Bewertung des Sicherheits- und Personalkonzepts; Gewichtung: 30%
Das Angebot, welches nach Aufaddieren der Wertungspunkte beider Zuschlagskriterien
die meisten Wertungspunkte auf sich vereinen kann, erhält den vergaberechtlichen Zuschlag.
Die Vergabestelle bestimmt eine mindestens zehn Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung / Rüge vorzubringen ist.
Die Beanstandungen / Rügen sind ausnahmslos schriftlich zu übermitteln an: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Abteilung Einkauf Leutragraben 1
07743 Jena
per E-Mail an vergabestelle@uni-jena.de
oder über das jeweilige Verfahren in der eVergabe-Plattform einzureichen.
Beanstandungen und Rügen sind dabei klar als diese zu benennen und zu kennzeichnen.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Los 4: Sicherheitsdienstleistungen am Beutenberg Campus
Zweck der Ausschreibung ist die Aufrechterhaltung der Ordnung und der Sicherheit, die Abwehr von Gefahren und Schäden sowie der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerten. Insgesamt sind folgende Einrichtungen und Institute zu betreuen:
- Gebäude und Bereich der Infrastruktur
- Max-Planck-Institut für Chemische Ökologie (MPI CÖ)
- Wacker Biotech GmbH
- Leibniz-Institut für Photonische Technologien e.V. (Leibniz-IPHT)
- Fraunhofer-Institut Angewandte Optik und Feinmechanik (IOF)
- Technologie- und Innovationspark Jena
- Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V. (HKI)
- Leibniz Institut für Altersforschung, Fritz-Lipmann-Institut e.V. (FLI)
- Universitätsklinikum Jena (UKJ)
- Max-Planck-Institut für Biogeochemie
- Bioinstrumentezentrum Jena
- Parkierung
- Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU)
Pro Objekt/ Nutzer gibt es individuelle Erfordernisse in der Leistungserbringung, welche im Ordner Anlage 2.1.4b für jedes Objekt separat aufgeführt sind.
Darüber hinaus wird dem Auftraggeber einseitig ein Recht auf Vertragsverlängerungen um je 12 Monate eingeräumt.
Sofern der Auftraggeber keine Verlängerung der Vertragslaufzeit über die vertragliche Kernlaufzeit/ 12-monatige Verlängerung hinaus anstrebt, so informiert er den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (spätestens zum 30.07. des jeweiligen Vertragsjahres) schriftlich hierüber. Lässt der Auftraggeber die vorgenannte Frist verstreichen verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
Änderungen in Leistungsart und -menge können über die Dauer nicht ausgeschlossen werden. Auf Veränderungen muss der Auftragnehmer unmittelbar reagieren können, was auch eine Veränderung von Bewachungsorten einbezieht. Eine gesonderte Vergütung kann für eine Umstellung nicht beansprucht werden, lediglich eine veränderte Quantität und /oder Qualität ist zu den vereinbarten Konditionen neu zu berechnen.
Der im Preisblatt in Anlage 3.1 – 3.4 angegebene Gesamtnettoangebotspreis (für 1 Jahr) wird im Rahmen der Angebotswertung wie folgt wertend angesetzt.
• Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtnettoangebotspreis für 1 Jahr (dessen Angebot gleichzeitig sämtliche in Anlage 2.1.1 – 2.1.4 geforderten Leistungsan-forderungen und die Ausschlusskriterien im Sicherheits- und Personalkonzept mindestens erfüllt) erhält im Rahmen der Angebotswertung 210 Wertungspunkte.
• Angebote mit dem 1,5-fachen (oder höheren) Wert des niedrigsten vorliegenden Angebots (Vorgaben siehe oben) erhalten 0 Wertungspunkte.
• Die Errechnung der Wertungspunkte für Angebote mit dazwischenliegenden Nettoangebotspreisen erfolgt gemäß linearer Interpolation. Die Wertungspunkte werden nach mathematischen Regeln auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.
Das übermittelte Sicherheits- und Personalkonzept wird auf die in Anlage 1 Kapitel 3 angegebenen Bestandteile geprüft. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt gemäß der nachfolgenden Wertungsmatrix:
• Anlage 4 - Wertungsmatrix Sicherheits- und Personalkonzept
Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden
ausschließlich die nachfolgenden Kriterien angesetzt:
(1) Nettoangebotspreis (ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten); Gewichtung:
70%
(2) Bewertung des Sicherheits- und Personalkonzepts; Gewichtung: 30%
Das Angebot, welches nach Aufaddieren der Wertungspunkte beider Zuschlagskriterien
die meisten Wertungspunkte auf sich vereinen kann, erhält den vergaberechtlichen Zuschlag.
Die Vergabestelle bestimmt eine mindestens zehn Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung / Rüge vorzubringen ist.
Die Beanstandungen / Rügen sind ausnahmslos schriftlich zu übermitteln an: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Abteilung Einkauf Leutragraben 1
07743 Jena
per E-Mail an vergabestelle@uni-jena.de
oder über das jeweilige Verfahren in der eVergabe-Plattform einzureichen.
Beanstandungen und Rügen sind dabei klar als diese zu benennen und zu kennzeichnen.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.