Ausschreibungsdetails
Los 2; Winterdienst und Grauflächenreinigung für vier Bundesliegenschaften in Mannheim
Los 3; Winterdienst und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Tauberbischofsheim
WE 140118; Technisches Hilfswerk, Am Taubenfeld 35, 69123 Heidelberg
WE 141681; Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Vangerowstr. 12, 69115 Heidelberg
WE 147954; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, South Gettysburg Avenue 3, 69124 Heidelberg
WE 136045; Wohnen, Ulmenweg 51/53, 68167 Mannheim
WE 138030; Zollamt, Fruchtbahnhofstr. 1, 68159 Mannheim
WE 138034; Hauptzollamt , C 7, 5, 68159 Mannheim
WE 141680; Wasser- und Schifffahrtsverwaltung , C 8, 3, 68159 Mannheim
WE 138038; Zollamt, Daimlerstr. 4, 97941 Tauberbischofsheim
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 30.03.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Los 2 nur WE 136045 und Los 3 betreffend: Es wird keine Ortsbesichtigung angeboten.
Los 1 WE 141681, WE 147954, Los 2 WE 138030, 138034, 141680 betreffend: Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 27.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 24.03.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
1. Winterdienst
1.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 60 lfm
b) WE 141681; Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Vangerowstr. 12, 69115 Heidelberg
1. Grauflächenreinigung
1.1 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 315 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 60 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 540 m²
c) WE 147954; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, South Gettysburg Avenue 2, 69124 Heidelberg
1. Winterdienst
1.1 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.458 m²
- Nichtöffentliche Flächen - wassergebunden, ca. 412 m²
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
WE 140118; Technisches Hilfswerk, Am Taubenfeld 35, 69123 Heidelberg
WE 141681; Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Vangerowstr. 12, 69115 Heidelberg
WE 147954; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, South Gettysburg Avenue 3, 69124 Heidelberg
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Grauflächenreinigung
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 25 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 628 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen - Rasengittersteine, ca. 129 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 25 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 628 m²
- Nichtöffentliche Flächen - Rasengittersteine, ca. 129 m²
b) WE 138030; Zollamt, Fruchtbahnhofstr. 1, 68159 Mannheim
1. Grauflächenreinigung
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 176 lfm
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.045 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 176 lfm
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.045 m²
c) WE 138034; Hauptzollamt, C 7, 5, 68159 Mannheim
1. Winterdienst
1.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 75 lfm
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 651 m²
d) WE 141680; Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, C 8, 3, 68159 Mannheim
1. Winterdienst
1.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 31 lfm
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 692 m²
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
WE 136045; Wohnen, Ulmenweg 51/53, 68167 Mannheim
WE 138030; Zollamt, Fruchtbahnhofstr. 1, 68159 Mannheim
WE 138034; Hauptzollamt , C 7, 5, 68159 Mannheim
WE 141680; Wasser- und Schifffahrtsverwaltung , C 8, 3, 68159 Mannheim
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 98 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.845 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 98 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.845 m²
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
WE 1138038; Zollamt, Daimlerstr. 4, 97941 Tauberbischofsheim
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).