Ausschreibungsdetails
2) Eine Ortsbesichtigungen wird nicht angeboten.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den
e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Ziffer 3 der Anlage B-03 Bewerberauskunft Eignungskriterien)
- Etwaiger Bezug des Bewerbers zu Russland (vgl. Ziffer 4 der Anlage B-03 Bewerberauskunft Eignungskriterien)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Gesamtpunktzahl der Auswahlkriterien wird addiert.
Die Auftraggeberin wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben.
Reduzierungskriterien:
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die Auswahlkriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Auftraggeberin behält sich vor, auch weiter auf diejenigen 4 bzw. 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 5.-platzierten Bewerber bzw. den 4.- und 5.-platzierten Bewerbern zu den ersten 3 bzw. 4 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht.
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssumme:
Mindestens 2,5 Mio. € (pro Versicherungsfall)
-Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
-Erklärung, dass sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
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Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Beschaffungen der ausgeschriebenen Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt..
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Erklärung, dass sowohl die Ansprechperson für die Leistungserbringung als auch ihr/e Vertreter/in über eine anwaltliche Zulassung verfügen.
- Erklärung, dass sowohl die Ansprechperson bei der Leistungserbringung als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 4-jährige einschlägige vergaberechtliche Berufserfahrung im Bau-Bereich verfügen.
- Erklärung, dass die Ansprechperson für die Leistungserbringung über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht verfügt.
- Erklärung, dass der/die Vertreter/in der Ansprechperson für die Leistungserbringung entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht verfügt.
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Benennung der Ansprechperson und der Vertretung mit folgenden Angaben:
- Vorname, Name
- Fachanwalt/Fachanwältin für
- Zeitpunkt der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung(en) (Tag/Monat/Jahr)
- Vergaberechtliche Berufserfahrung im Bau-Bereich in Jahren
Für die Erfüllung der Qualifikationen und der Berufserfahrung der fachlichen Ansprechperson bzw. ihrer Vertretung ist eine Eignungsleihe bzw. eine Verlagerung auf Unterauftragnehmer nicht zulässig.
- Erklärung, dass die Ansprechperson bzw. im Vertretungsfall ihr/e Vertreter/in die vertraglich geschuldete Leistung ausschließlich in eigener Person erbringt.
- Erklärung, dass eine Konfliktprüfung gem. § 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) durchgeführt wurde.
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Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der Berufsträger (mindestens 5 Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen)
Mindestanforderung
Die Anzahl der Berufsträger muss mindestens fünf Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen betragen.
Im Auswahlkriterium „Unternehmensbezogene Referenzen“ können maximal 80 Punkte erreicht
werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei Unternehmensreferenzen einzureichen, die den Leistungsgegenstand widerspiegeln und die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a): Begleitung/Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 73 ff. VgV
Die Bewerber legen eine Referenz mit folgendem Inhalt vor:
Begleitung/Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 73 ff. VgV, welches die Beschaffung von Architekten- und Ingenieursleistungen im Sinne der HOAI zum Gegenstand hat und mindestens die Leistungsphasen 2-8 umfasst.
Formelle Anforderungen im Einzelnen:
- Referenz nicht älter als 5 Jahre ab Abschluss der Leistungsphase 8
- Referenz muss folgende Punkte umfassen:
Name des Auftraggebers, Auftragswert, Datum Abschluss der Leistungsphase 8, Leistungsgegenstand mit Bezeichnung der Leistungsphasen der HOAI, Umfang und Inhalt der juristischen Begleitung/Durchführung (Vorbereitung des Verfahrens, Durchführung des Verfahrens, Unterstützung des Auftraggebers in Bezug auf Bieterfragen, Auswertung und Abschluss des Verfahrens), Leistungszeitraum und fachliche Ansprechperson des Referenzgebers mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.).
Für die Referenz im Bereich a) können maximal 10 Punkte erreicht werden.
b): Begleitung/Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EU Nr. 3 VOB/A
Die Bewerber legen drei Referenzen mit folgendem Inhalt vor:
Begleitung/Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EU Nr. 3 VOB/A, welches die Beschaffung von Bauleistungen zum Gegenstand hat. Hierbei muss es sich um eine zusammengefasste Vergabe handeln, die mindestens Gewerke der Kostengruppen 300 und 400 (pro KG mind. 1 Gewerk) umfasst.
Formelle Anforderungen im Einzelnen:
- Referenzen nicht älter als 5 Jahre nach Endabnahme der Leistung
- Referenzen müssen folgende Punkte umfassen:
Name des Auftraggebers, Auftragswert, Datum der Endabnahme der Leistung, Leistungsgegenstand mit Bezeichnung der umfassten Gewerke, Umfang und Inhalt der juristischen Begleitung/Durchführung (Vorbereitung des Verfahrens, Durchführung des Verfahrens, Unterstützung des Auftraggebers in Bezug auf Bieterfragen, Auswertung und Abschluss des Verfahrens), Leistungszeitraum und fachliche Ansprechperson des Referenzgebers mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.).
Es können pro Referenz maximal 10 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für den Bereich b) maximal 30 Punkte erreicht werden.
c) Begleitung/Durchführung eines umfangreichen Bauverfahrens mit einem Auftragswert von mind. 100 Mio. EUR netto
Die Bewerber legen zwei Referenzen mit folgendem Inhalt vor:
Begleitung/Durchführung eines umfangreichen Bauverfahrens, welches einen Auftragswert von mind. 100 Mio. EUR netto aufweist.
Formelle Anforderungen im Einzelnen:
- Referenzen nicht älter als 5 Jahre nach Endabnahme der Leistung
- Referenzen müssen folgende Punkte umfassen:
Name des Auftraggebers, geschätzter Gesamtwert bei Beginn des Betriebes, Datum der Endabnahme der Leistung, Leistungsgegenstand, Umfang und Inhalt der juristischen Begleitung/Durchführung (Vorbereitung des Verfahrens, Durchführung des Verfahrens, Unterstützung des Auftraggebers in Bezug auf Bewerberfragen, Auswertung und Abschluss des Verfahrens), Leistungszeitraum und fachliche Ansprechperson des Referenzgebers mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.).
Es können pro Referenz maximal 10 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für den Bereich c) maximal 20 Punkte erreicht werden.
d) Begleitung/Durchführung eines Investorenbau- oder Bestellbauverfahrens
Die Bewerber legen zwei Referenzen mit folgendem Inhalt vor:
Begleitung/Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, das ein Modell des Investoren- oder des Bestellbaus zum Gegenstand hat und einen Auftragswert von mind. 50 Mio. EUR netto aufweist.
Formelle Anforderungen im Einzelnen:
- Referenzen nicht älter als 5 Jahre nach Endabnahme der Leistung
- Referenzen müssen folgende Punkte umfassen:
Name des Auftraggebers, Auftragswert, Leistungsgegenstand und Modell, Datum der Endabnahme der Leistung, Umfang und Inhalt der juristischen Begleitung/Durchführung (Vorbereitung des Verfahrens, Durchführung des Verfahrens, Unterstützung des Auftraggebers in Bezug auf Bewerberfragen, Auswertung und Abschluss des Verfahrens), Leistungszeitraum und fachliche Ansprechperson des Referenzgebers mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.).
Es können pro Referenz maximal 10 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für den Bereich d) maximal 20 Punkte erreicht werden.
Bewertet wird die vergaberechtliche Berufserfahrung (abgeschlossene Jahre) im Bau-Bereich. Die Übernahme des Bauprojektes ist als Startzeitpunkt für die vergaberechtliche Berufserfahrung zu verstehen.
Für die Erfüllung der Erfahrung der fachlichen Ansprechperson bzw. ihrer Vertretung ist eine Eignungsleihe bzw. eine Verlagerung auf Unterauftragnehmer nicht zulässig.
1. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
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