Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deAgentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII5/LV122
6002087330-BAIUDBw Infra
Möbel (39100000)
Lieferauftrag
Lieferung von diversen Teilen der neuen Möbelserie 2020 für 2022
Ja
alle Lose
Los 1 - Diverse Stühle, Drehsessel, Tritthocker und Schutzbezüge für Tritthocker
Stühle (39112000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Los 1 - Diverse Stühle, Drehsessel, Tritthocker und Schutzbezüge für Tritthocker
Preis
03.01.2022
30.12.2022
nein
nein
Los 2 - Diverse Tische, Beistelltische und Multifunktionstische
Tische (39121200)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Los 2 - Diverse Tische, Beistelltische und Multifunktionstische
Preis
03.01.2022
30.12.2022
nein
nein
Los 3 - Diverse TV-Module und Bett-Ablagemodule
Modulmöbel (39151300)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Los 3 - Diverse TV-Module und Bett-Ablagemodule
Preis
03.01.2022
30.12.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, hier: 31.05.2021)
Unterzeichnete sowie mit Firmenstempel, Datum und Ort versehene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (BAAINBw B-V 034/09.2017)
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit werden folgende Nachweise gefordert:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer Ausschlussgründe
- Auszug aus dem Beruf- und Handelsregister
- Ggf. Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft
- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
31.05.2021
08:00
- Deutsch (DE)
31.08.2021
31.05.2021
08:01
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
04.05.2021