Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUI.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Frankfurter Str. 29-35
Eschborn
NUTS: Main-Taunus-Kreis (DE71A)
65760
Land: Deutschland (DE)
Referat 114
Telefon: +49 6196-9082322
beschaffung@bafa.bund.de
http://www.bafa.de
I.3) Kommunikation
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Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=148533 -
die oben genannten Kontaktstellen.
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an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
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Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
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Allgemeine öffentliche Verwaltung
II.1) Umfang der Beschaffung
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Entwicklung und Betrieb eines Datenbank-Systems zur Unterstützung der Administration des Förderprogramms Einsparzähler.
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Ref 114 EntwicklungBetrieb Datenbank Einsparzähler
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Datenbanksysteme (48610000)
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Dienstleistungen
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Im Rahmen des Förderprogramms „Pilotprogramm Einsparzähler“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden Pilotprojekte gefördert, die den Energieverbrauch von Endkunden – zum Teil auch geräte- und/oder anlagegruppenscharf – messen und im Rahmen einer Vorher-Nachher-Messung von Energieeffizienzmaßnahmen miteinander vergleichen. Da die Höhe der Förderung der Antragsteller zu 50 % von den von ihnen erzielten Energieeinsparungen abhängt, sollen im Rahmen des Pilotprogramms Verbrauchsdaten an eine Datenbank übermittelt, dort gespeichert und ausgewertet werden können. Hierzu wird ein Datenbank-System benötigt, mit dem alle durch die Einsparzähler ermittelten Verbrauchsdaten in Form von standardisierten und pseudonymisierten Datensätzen gespeichert, im Verlauf des Pilotprojekts erweitert, angepasst und auf Plausibilität überprüft werden. Zudem sind die Erstellung von Reports der geprüften Datensätze geschuldet.
- keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2) Beschreibung
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Main-Taunus-Kreis (DE71A)
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Eschborn sowie Räumlichkeiten des Auftragnehmers.
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Geschuldet ist die betriebsfertige Bereitstellung der erforderlichen Hard- und Software (Hosting). Das komplette Datenbank-System besteht aus: Server-Hardware für Datenbank und Präsentations- und Applikations-Server, internes Netzwerk und Kommunikationssoftware zur Verbindung von Datenbank und Server, Datenbank-Software, Zugriffs-Software via handelsüblichem Browser, Auswerte-Software und Ausgabefunktionalität, Sicherheitsfunktionen, Schnittstellen und Internet-Zugang. Da es sich um pseudonymisierte personenbezogene Verbraucherdaten handelt, dürfen Speicherung und Verarbeitung der Daten ausschließlich auf deutschem Rechtsgebiet erfolgen. Die Speicherung und Übertragung der Daten erfolgt ausschließlich in verschlüsselter Form gemäß den Spezifikationen der Technischen Richtlinie TR-02102 „Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen“ des BSI. Die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind vollumfänglich in der jeweils gültigen Form zu erfüllen. Der Auftragnehmer muss auf der Basis des Lastenhefts des Auftraggebers ein vom Auftraggeber freizugebendes Pflichtenheft inklusive Sicherheitskonzept gemäß BSI-Standards 100-1 bis 100-3 für Software-Entwicklung, Hosting, Bereitstellung sowie für Betrieb und Wartung des Datenbank-Systems erstellen und dem Auftraggeber übergeben. Der Zugriff und die Erzeugung von Objekten der Datenbank erfolgt Transaktions-orientiert. Die pseudonymisierten Daten der Verbraucher werden vom Antragsteller in einer Datei im csv-Format konsolidiert, in einem Übertragungscontainer (ZIP-Archiv) mit allen Verbraucherdaten zusammengefasst und möglichst automatisiert an den Applikations-Server des Datenbank-Systems übertragen. Das „Hochladen der Daten“ vom Server des Antragstellers auf den Applikations-Server soll konfigurierbar als automatisierte, regelmäßige oder manuell initiierte Übertragung möglich sein. Diese erfolgt via Internet über ein Web-Portal und/oder via Server-Server-Kommunikation. Im Fehlerfall der Übertragung oder der Plausibilitätsprüfung muss eine manuell initiierte Übertragung der Daten möglich sein. Pro Datensatz ist mit ca. 10 KByte zu rechnen. Das Datenbank-System muss über das Rollen- und Berechtigungskonzept eine Mandantenfähigkeit bereitstellen. Je Antragsteller (bis zu 100 während Projektlaufzeit) ist ein eigener Mandant einzurichten. Erforderlich ist eine Zugriffs- und Steuerungsverwaltung, womit unterschiedliche Rollen und Berechtigungen an die Nutzer vergeben werden können. Es muss sichergestellt werden, dass Antragsteller nur auf Daten und Verarbeitungsfunktionen zugreifen können, die die eigenen Daten betreffen. Es ist eine 3-Tier-Architektur (3-Layer-Architektur) des Datenbank-Systems zu realisieren. Das Datenbank-System besteht aus: Präsentation-Layer, Applikations-Layer, Datenhaltungs-Layer. Es müssen Schnittstellen zur funktionalen Kommunikation (Web-Anwendung, Zugriff mittels handelsüblicher Browser; besonderer Wert wird auf Auswertungstools gelegt (ca. 100 Standard- und Adhoc-Reports, Darstellung von Diagrammen und Entwicklungen). Dabei sind die geprüften Datensätze in vielfältigen, individuellen und teilweise vordefinierten Reports zu Auswertezwecken geeignet darzustellen bzw. über Schnittstellen zu anderen IT-Systemen zur Weiterverarbeitung zu übertragen. Ein geeignetes Lizenzierungsmodell ist vom Bieter auf der Basis von 100 Mandanten, 1 Nutzer je Mandant und 20 interner Nutzer, 40 gleichzeitig angemeldete Nutzer zu entwickeln. Geschuldet sind zudem Schulungsleistungen, Betriebsunterstützung und Beratung, die Vorhaltung eines Testsystems in reduzierter Form, Software-Pflege und Software-Support. Mit Ende des Projekts ist dem Auftraggeber das vollständige Datenbank-System mit allen gespeicherten Daten auf geeigneten Datenträgern zu übergeben und der Nachweis zu führen, dass alle Daten auf den Systemen des AN unwiederbringlich und manipulationssicher gelöscht sind.
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Laufzeit in Monaten:
24 -
Der Auftrag verlängert sich jeweils automatisch um zwölf Monate, wenn der Auftraggeber diesen nicht bis drei Monate vor Ablauf des bestehenden Vertrages kündigt.
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5
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8
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Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (§ 122 Abs. 1 GWB, §§ 42 ff. VgV) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) erfüllen, werden nicht mehr als 8 Bewerber vom Auftraggeber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 2 VgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl (mehr als 8) an formell und materiell geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien 1 bis 4. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium (1 bis 4) erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt sind maximal 12 Punkte zu erreichen. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 8 Bestplatzierten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand werden mehr als 8 Bewerber zur Angebotsabgabeaufgefordert.
(1) Auswahlkriterium 1: Für jede weitere Referenz gemäß den Anforderungen nach Abschnitt III.1.3 (D5), die über die Mindestanzahl von drei Referenzen hinausgeht, erhält das Unternehmen einen Punkt. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden, es sind jedoch lediglich 3 Punkte erreichbar. Es ist für dieses Auswahlkriterium zulässig, entsprechende Referenzen eines im Teilnahmeantrag benannten Unterauftragnehmers vorzulegen.
(2) Auswahlkriterium 2: Für jede weitere Referenz gemäß den Anforderungen nach Abschnitt III.1.3 (D6), die über die Mindestzahl von drei Referenzen hinausgeht, erhält das Unternehmen einen Punkt. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 3 Punkte erreichbar. Es ist für dieses Auswahlkriterium zulässig, entsprechende Referenzen eines im Teilnahmeantrag benannten Unterauftragnehmers vorzulegen.
(3) Auswahlkriterium 3: Für jede der unter Abschnitt III.1.3 (D5) geforderten Referenzen, für die der Bewerber anstelle eines privaten Auftraggebers einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 1 oder Nr.2 GWB angibt, erhält das Unternehmen einen Punkt. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen mit öffentlichen Auftragnehmern im Sinne von § 99 Nr. 1 oder Nr. 2 GWB angegeben werden; es sind jedoch lediglich 3 Punkte erreichbar. Es ist für dieses Auswahlkriterium zulässig, entsprechende Referenzen eines im Teilnahmeantrag benannten Unterauftragnehmers vorzulegen.
(4) Auswahlkriterium 4: Für den Nachweis (gemäß Vordruck) einer Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems eines Bewerbers nach EN/ISO 9000 ff. erhält das Unternehmen drei Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von Zertifizierungen nach EN/ISO 9000 ff. oder vergleichbaren Systemen angegeben werden; es sind jedoch lediglich 3 Punkte erreichbar. Es ist für dieses Auswahlkriterium nicht zulässig, eine entsprechende Referenz eines im Teilnahmeantrag benannten Unterauftragnehmers vorzulegen.
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Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
nein
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Es gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB, der Vergabeverordnung (VgV) sowie die anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des MiLoG und des AEntG. Die erforderlichen Verpflichtungserklärungen, die von den Bewerbern/ Bietern einzureichen sind und die entsprechenden Regelungen zur Information der Bewerber/Bieter werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe abgefragt und bereitgestellt.
III.1) Teilnahmebedingungen
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(A1) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(A2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
(A3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach§ 123 GWB vorliegen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
(A4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behördeneinzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
(B1) Darstellung des Unterauftragnehmers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend –ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(B2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unterauftragnehmers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
(B3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Unternehmens bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
(B4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
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(C1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Vordruck).
(C2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 1 000 000 EUR für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht (Vordruck).
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Bestehen der unter III.1.2) (C2) geforderten Versicherung auf erstes Anfordern durch entsprechende Verträge oder Dokumente/Bescheinigungen des Versicherers bis zur Zuschlagserteilung nachzuweisen.
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(D1) Angabe (gemäß Vordruck) der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren, Mindestanforderung (M).
(D2) Angabe (gemäß Vordruck) der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen in anonymisierter Form unter Angabe der jeweiligen beruflichen Befähigung (Ausbildung) und Qualifizierungen (Zertifizierungen), Mindestanforderung (M). Die Einreichung von Bildungsnachweisen/ Zertifikaten ist nicht erforderlich. Bei Bedarf werden Nachweisdokumente durch die Vergabestelle nachgefordert.
(D3) Nachweis (gemäß Vordruck) über die Zertifizierung des Unternehmens bzw. des mit dem Hosting beauftragten Dienstleisters nach ISO 27001 oder ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz, Mindestanforderung (M).
(D4) Erklärung des Bieters, die Anforderungen für ein Qualitätsmanagementsystem nach EN/ISO 9000 ff. (oder ein vergleichbares System) zu kennen und diese bei der Arbeit im Rahmen des Auftragsgegenstands anzuwenden (formlos), Mindestanforderung (M).
(D5) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens 3 (drei) Referenzen von gegenwärtig oder innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) – abgeschlossenen oder gegenwärtig – erbrachten Leistungen über die Entwicklung und den Betrieb eines Datenbank-Systems mit Bereitstellung von Hard- und Software (Hosting) mit 200 Lizenznehmern unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Projektbeschreibung), des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer oder E-Mailadresse, des Auftragszeitraumes sowie des Auftragnehmers und des Rechnungswertes, Mindestanforderung (M).
(D6) Angabe (gemäß Vordruck) von mindestens 3 (drei) Referenzen von gegenwärtig oder innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) – abgeschlossenen oder gegenwärtig – erbrachten Support- sowie Schulungsleistungen/ Anwenderberatungen im Zusammenhang mit der Einführung einer Datenbank gegenüber mindestens 5 Schulungsteilnehmern unter Angabe des Auftragsgegenstandes(Projektbeschreibung), des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, des Auftragszeitraumes sowie des Auftragnehmers und des Rechnungswertes. Mindestanforderung (M).
Ein Referenzprojekt kann zugleich sowohl zur Erfüllung der unter (D5) als auch zur Erfüllung der unter (D6) geforderten Referenzen angegeben werden. Sollte der Vergabestelle die Abfrage oder Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Unternehmens kein tauglicher Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit. Die Unternehmen sind darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände und berechtigten Gründe, die die Geheimhaltung begründen; die Vergabestelle behält sich die Überprüfung dieser Angaben vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen werden können, wenn sie sich bei der Erteilung von Auskünften, die zum Nachweis der Eignung eingeholt werden, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Überprüfung der Darstellung der Unternehmen im Referenzvordruck bei dem angegebenen Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung vor.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
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Siehe Vergabeunterlagen.
IV.1) Beschreibung
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Verhandlungsverfahren
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ja
IV.2) Verwaltungsangaben
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2016/S 139-252211
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28/02/2017
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12:00
- Deutsch (DE)
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3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
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Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche Angaben
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Die Vorgaben zur Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind den Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten (Teilnahmewettbewerb) und den Verfahrensfortschritt angepasst. Dies beruht auch darauf, dass die Vergabeunterlagen vertrauliche Informationen enthalten und daher nicht gegenüber allen Interessierten generell abrufbar sein können. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV.
Der Auftraggeber behält sich gemäß §17 Abs. 11 VgV das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Land: Deutschland (DE)
vk@bundeskartellamt.bund.de
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
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27/01/2017