Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=368321Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitforschung Aktive Regionalentwicklung
10.05.07-20.4.0
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Die Bundesregierung hat in ihrem Beschluss vom 10. Juli 2019 zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ („Unser Plan für Deutschland“) ihr Ziel bekräftigt, mit ihrer Politik die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilregionen Deutschlands voranzubringen, bestehende Disparitäten zu verringern und deren Verfestigung zu verhindern. Mit vielfältigen Ansätzen der Heimatpolitik und der Regionalentwicklungspolitik will die Bundesregierung gegensteuern und ein zukunftsfestes, nachhaltiges Deutschland gestalten, in dem der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird und der Mensch im Mittelpunkt steht.
Seit 2019 fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Projekte im Rahmen des Programms Region gestalten (finanziert aus dem Bundesprogramm ländliche Entwicklung). Eine Förderinitiative im Rahmen von Region gestalten ist das Projekt „Aktive Regionalentwicklung“. Es zielt darauf ab, in ausgewählten Modellvorhaben das Instrument der strategischen Regionalentwicklung zu erproben. Dabei soll ein regionaler Konsens angestrebt werden, welche Potenziale in einem Teilraum eine strategische Bedeutung haben und wie sie ausgebaut werden, damit sie Ankerpunkte der Entwicklung bilden. Neben dieser Konzepterarbeitung steht die Umsetzung von Maßnahmen im Vordergrund, die einen Beitrag zur regionalen Entwicklung leisten. Die Förderung bezieht sich insbesondere auf ländliche Regionen, die eine aktuelle bzw. sich abzeichnende Strukturschwäche aufweisen. Adressiert wird die regionale/überörtliche Ebene.
Mit Bewerbungsschluss am 25.10.2020 haben 60 Regionen Projektskizzen eingereicht. Davon werden voraussichtlich 12 Regionen im Dezember 2020 zur Einreichung eines Zuwendungsantrages aufgefordert. Einreichungsfrist der Zuwendungsanträge ist voraussichtlich Ende Februar 2021. Die Modelvorhaben werden über einen Zeitraum von ca. drei Jahren (bis Oktober 2023) gefördert. Die Modellvorhaben sollen durch eine Begleitforschung begleitet werden, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
378.151,26
EUR Euro
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
siehe "Leistungsbeschreibung"
210.084,03
EUR Euro
25.02.2021
30.11.2023
ja
siehe "Leistungsbeschreibung"
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
08.02.2021
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
08.02.2021
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
weitere verbindliche Regelungen siehe "Zusätzliche Angaben"
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
15.12.2020