Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=366323Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlaufpläne für Schleuse Hohenwarthe
2020/712/046
Unterstützende technische Tätigkeiten (71336000)
Dienstleistungen
erstellen von Stromlaufpläne für Schleuse Hohenwarthe
Unterstützende Leistungen im Tief- und Hochbau (71311100)
Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik (71334000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Jerichower Land (DEE06)
Die Stromlaufpläne der Schleuse Hohenwarthe wurden in 2017 durch die Prüfung der ortsfesten Anlagen handrevidiert. Im Zuge der Prüfung wurden umfangreiche Fehler in den Bestandsunterlagen festgestellt. Die Pläne liegen derzeit nicht in einem änderbaren digitalen Format vor und sollen in einem marktüblichen Programm neu gezeichnet werden. Im Ergebnis sollen revidierbare Stromlaufpläne in .dgn und .ecscad Format vorliegen, welche vom WSA MD weiter gepflegt werden können.
Laufzeit in Monaten:11
nein
nein
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
20.01.2021
10:00
- Deutsch (DE)
26.02.2021
20.01.2021
10:00
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
02.12.2020