Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=245013Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Sonstige Dienstleistung auf dem Gebiet: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
Modellvorhaben der Raumordnung: Unterstützung bei der Neufassung der Territorialen Agenda 2020+, Az.: 10.05.06-19.1
SWD-10.05.06-19.1
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Deutschland wird im zweiten Halbjahr 2020 den EU-Ratsvorsitz innehaben. Bei einem Ministertreffen der Mitgliedstaaten soll eine neue Territoriale Agenda der EU verabschiedet werden, da die alte Fassung einen Zeithorizont nur bis 2020 hat. Gleichzeitig soll eine Umsetzungsstrategie erarbeitet werden, damit die neue Territorialen Agenda eine höhere Bindungskraft sowohl in den Regionen als auch in Sektoralpolitiken erlangt.
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Gemäß Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen
01.05.2019
31.12.2020
ja
Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§
42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) (vgl. Formular zur EEE gemäß Ausschreibungsunterlagen).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung
(EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
15.04.2019
11:00
- Deutsch (DE)
15.06.2019
15.04.2019
11:00
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Form der Angebote:
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter
auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen.
Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu
gehört auch das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes.
Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Fragen zum Vorhaben können über die e-Vergabe-Plattform des Bundes eingereicht
werden und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist
vorliegen. Die Antworten werden allen Bietern auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können
Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen Seiten veröffentlicht werden.
Bieter/innen sind für den Abruf dieser Informationen selbst verantwortlich.
Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem oben genannten Link, veröffentlichten
Tabelle "Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter. Nachweise und Erklärungen sind von allen Bietern/innen vorzulegen. Eignungsnachweise sind abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied erbringen soll, vorzulegen.
Bieter/innen sollen im Rahmen der Ausschreibung nur mit einem Angebot vertreten sein. Ist ein/e Bieter/in in parallelen Angeboten als Einzelbieter/in und/oder in Bietergemeinschaft vertreten, können alle betroffenen Angebote von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Sonstige Teilnahmebedingungen:
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Anlagen. Die geforderten Nachweise
und Erklärungen, ein Ablaufplan sowie eine detaillierte Kalkulation sind dem Angebot beizufügen.
Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer/innen, sind deren
Angebote mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen.
Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt nicht. Die eingereichten Angebote werden mit allen
Exemplaren Eigentum des BBSR.
Vertragsbedingungen:
DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 18 / 23
BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-
Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Angebote, denen AGBs beigefügt sind
oder die andere Änderungen an den Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Es
besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden
Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die
Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und
zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von
Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte
übertragen.
Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten
Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen
(ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige
öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen
Forschung und Lehre vereinbart.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
12.03.2019