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Automatische biometriegestützte Grenzkontrollsysteme

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BEKANNTMACHUNG

Lieferauftrag

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)

Name, Adressen und Kontaktstelle(n):

Beschaffungsamt des BMI,
Brühler Straße 3
Referat B19,
z. Hd. von Frank Waldorf,
53119
Bonn
Deutschland (DE).
Tel.: +49 22899610-2720.
E-Mail: frank.waldorf@bescha.bund.de.
Fax +49 2289910610-2720

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des Auftraggebers: www.beschaffungsamt.de.

Weitere Auskünfte erteilen: 

die oben genannten Kontaktstellen.

Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:

den oben genannten Kontaktstellen.

Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an:

Beschaffungsamt des BMI, Angebotssammelstelle, Postfach 41 01 55, 53023 Bonn Deutschland (DE).
Hauptadresse des Auftraggebers (URL): Angebote in elektronischer Form über die evergabe-Plattform des Bundes: www.evergabe-online.de.
I.2)

Art des öffentlichen Auftraggebers:

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
I.3)

Haupttätigkeit(en):

Allgemeine öffentliche Verwaltung.
I.4)

Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber:

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.

Abschnitt: II: Auftragsgegenstand

II.1)

Beschreibung

II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:

Automatische biometriegestützte Grenzkontrollsysteme.
II.1.2)

Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung:

Lieferung.
Kauf
Hauptlieferort:
Internationale Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland, mind. fünf Lieferadressen  
II.1.3)

Gegenstand der Bekanntmachung:

Rahmenvereinbarung
 
II.1.4)

Angaben zur Rahmenvereinbarung:

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer.
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 6 Jahre.
Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Anwendung der VSVgV §14 (6).
Komplexität des Auftragsgegenstandes und sehr große Zeitspanne
von der Entscheidung solche Systeme einzusetzen, bis zum tatsächlichen Einbau.
II.1.5)

Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

Automatische biometriegestützte Grenzkontrollsysteme mit Gesichtsbilderkennung.
Kauf incl. Installation und Wartung der Systeme
II.1.6)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

34962000-8
II.1.7)

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):

Ja.
II.1.8)

Aufteilung in Lose:

Nein.
II.1.9)

Varianten/Alternativangebote sind zulässig:

Nein.
II.2)

Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1)

Gesamtmenge bzw. -umfang:

90 Spuren, Festbestellmenge

II.2.2)

Angaben zu Optionen:

Ja.
Beschreibung der Optionen:
180 Spuren, Optionsmenge
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: 72 Monate (ab Auftragsvergabe).
II.2.3)

Angaben zur Vertragsverlängerung:

Keine Angaben.
II.3)

Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:

Auftragsdauer in Monaten: 72.

Anschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen

III.1)

Bedingungen für den Auftrag

III.1.1)

Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

Als Liquiditätsnachweis ist die Erklärung einer Bank über die Bereitschaft zur Übernahme
einer Bürgschaft in Höhe von 2.0 Mio. € zu erbringen  
III.1.2)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministerium des Innern in der jeweils gültigen Fassung;
Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)  
III.1.3)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung,
wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter
für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zu gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur
gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.  
III.1.4)

Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:

Ja.
Im Auftragsfall ist die Auftragnehmerin verpflichtet, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Näheres siehe Teilnahmeunterlagen.  
III.2)

Teilnahmebedingungen

III.2.1)

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärung Zuverlässigkeit (Vordruck);
Erklärung zur Rücknahme der Altgeräte gem. WEEE-Richtlinie;
Nennung aller geplanten Subunternehmer.
Näheres ist in den Teilnahmeunterlagen ausgeführt.
III.2.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Erklärung zur Unternehmensgröße (Vordruck);
Liquiditätsnachweis (siehe III 1.1).
Näheres ist in den Teilnahmeunterlagen ausgeführt.  
III.2.3)

Technische Leistungsfähigkeit:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Beschreibung der Produktionskapazitäten;
Angaben zum Qualitäts- und Umweltmanagement (Vordruck);
Eigenerklärung Service-Level;
Referenzen: Eine oder mehrere Referenzen für den Funktionsnachweis eines automatisierten Grenzkontrollsystems mit Dokumentenprüfung, Schleuse und Gesichtbilderkennung anhand von an internationalen Flughäfen im Wirkbetrieb befindlichen Systemen oder in Testumgebung realisierten Systemen.
Näheres ist in den Teilnahmeunterlagen ausgeführt.
III.2.4)

Vorbehaltene Aufträge:

Nein.
III.3)

Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1)

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:

Nein.
III.3.2)

Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:

Nein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)

Verfahrensart

IV.1.1)

Verfahrensart:

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
IV.1.2)

Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:

Geplante Mindestanzahl: 3.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Systemanbieter hat geeignete Referenzen vorzulegen, die den Funktionsnachweis eines automatisierten Grenzkontrollsystems
mit der Dokumentenprüfung, der Schleuse und der Gesichtsbilderkennung erbringen. Anhand eines vergleichbaren
(bereits an einem internationalen Flughafen im Wirkbetrieb befindlichen) Systems oder eines in Testumgebung realisierten Systems
muss der Anbieter die oben genannte Funktionsfähigkeit nachweisen. (Standorte und Ansprechpartner sind zu benennen)
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich diese vorstellen zu lassen und deren Leistungsfähigkeit zu bewerten.
Hierbei wird folgendes Punktesystem verwendet:
Betrieb auf mehr als einem internationalen Flughafen = 3 Punkte;
Betrieb auf einem internationalen Flughafen = 2 Punkte;
Betrieb/Funktionsnachweis in einer "Laborumgebung" = 1 Punkte.
Es werden die 3 Firmen mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei Punktgleichheit mit dem 3.-platzierten Bewerber wird eine entsprechend größere Zahl von Bewerbern beteiligt.
IV.1.3)

Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:

Nein.
IV.2)

Zuschlagskriterien

IV.2.1)

Zuschlagskriterien:

Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2)

Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt:

Nein.  
IV.3)

Verwaltungsinformationen

IV.3.1)

Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

B 7.20 - 4008/12/VV : 2  
IV.3.2)

Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:

Nein.
IV.3.3)

Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung:

Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 22.03.2013 11:30 Uhr.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:

22.03.2013 16:59:00 Uhr.
IV.3.5)

Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:

IV.3.6)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch, 
IV.3.7)

Bindefrist des Angebots:

Bis: 31.10.2013.
IV.3.8)

Bedingungen für die Öffnung der Angebote:

Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.

Abschnitt VI: Zusätzliche Informationen

VI.1)

Dauerauftrag:

Nein.
VI.2)

Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird:

Ja.
Teilfinanziert aus dem EU-Aussengrenzenfonds (External Borders Fund)
VI.3)

Sonstige Informationen:

Sie haben die Möglichkeit, die Vorteile der elektronischen Angebotsabgabe zu nutzen.
Voraussetzung hierfür ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung
auf der e-Vergabeplattform unter http://evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter
http://www.evergabe-online.de/signaturen.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote
§ 36 VSVgV. Es gilt deutsches Recht.
VI.4)

Nachprüfungsverfahren/Rechtsbehelfsverfahren

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Telefax: +49 2289499-400
info@bundeskartellamt.bund.de
www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der
in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden
(§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen
nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB
darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden;
bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
VI.4.3)

Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:

VI.5)

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

12.02.2013.
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Tastaturkürzel

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